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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 82
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0084
Das Kloster kümmerte sich aber nicht um dieses Urteil, und es
blieb zunächst alles beim Alten, da auch Zabern auf die Angelegenheit
zunächst nicht zurückkam. Da geschah es, daß am 29. April 1737,
also vor genau 220 Jahren, das Kloster unter Wiederinanspruchnahme
des Blutbannes, dessen Ausübung es einmal im Jahre 1535 an Straßburg
abgetreten hatte, eine Frauensperson, Ursula Tränkle, wegen
angeblichen Kindsmordes auf den Matten hinter seinem Meierhof in
Münchweier durch den Geroldsecker Scharfrichter hinrichten ließ,
nachdem es zuvor den Vertrag von 1535 gekündigt hatte. Die Nachricht
von dieser Exekution schlug in Zabern wie eine Bombe ein.
Proteste und Prozesse aus Zabern folgten, und man erinnerte sich
auch wieder des Urteils vom 12. Juli 1730. So kam es am 9. Dezember
1738 zu der schon erwähnten Zerstörung der beiden Höflein.
Außer dem schon genannten Oberamtmann Elwert gehörten noch
der Stadt- und Amtsschultheiß Hans Michel Riß und der Stadtschreiber
J. Chomas der „Exekutionskommission" an.

Die Spannung zwischen dem Kloster und den Bischöflichen hatte
mit diesen Vorgängen ihren Höhepunkt erreicht. Alles drängte auf
eine Lösung. Diese ergab sich nach dem Tode des bedeutsamen, aber
auch streitbaren Abtes JohannBaptistEck, der in Wien 1740
verschied, wo er eben wegen der Streitigkeiten mit den Bischöflichen
gerade weilte. Unter seinem Nachfolger Augustin Dornblüt
(1740—1775) wurde durch den Vertrag vom 3./5. Dezember 1740
das politische Verhältnis zwischen den beiden „Machtblöcken" geregelt
, allerdings sehr zum Nachteil des Klosters, und der schon erwähnte
Vertrag vom 14. Juni 1741 brachte eine Regelung der wirtschaftlichen
Verhältnisse, insbesondere auch der Verhältnisse des
Genossenschaftswaldes. Das Gelände der beiden Taglöhnergütlein,
zusammen ca. 30 Juchart =11 ha, wurde dem Genossenschaftswald
einverleibt. Dafür erhielt das Kloster zu Eigentum aus diesem Wald
ein Stück von 50 Juchart = 18 ha oberhalb des Klosters gegen den
Köcherhof zu. Damit war dieses Kapitel abgeschlossen.

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