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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 121
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Arzt berufen hat. Sein Vergehen ist aber kein Majestätsverbrechen, sondern nur
ein Verstoß gegen die Klugheit ... Er stellte ein hübsches Gasthaus mit Garten
her und die Anlage rindet bei jedermann Beifall außer bei den übrigen Wirten
und einigen traurigen Parteigängern, die, wenn sie nur noch einen Funken Ehrgefühl
besitzen, der Wahrheit gemäß bestätigen müssen, daß wir bis zum Bau des
Fürstenberger Hofes lauter elende Kneipen hier hatten, in denen man mit Ehren
nicht existieren konnte." Dann bittet das Bezirksamt, „die Quelle durch einen unbeteiligten
Sachverständigen, nicht aber etwa den Herrn Medizinalrat Schneider
in Offenburg, der der spezielle Freund unseres Physikatsvorstandes ist, untersuchen
zu lassen . . . Als Schlußsatz folgt: „Eines Umstandes glauben wir noch
erwähnen zu müssen, daß durch den Zeitungsartikel, wie das Physikat selbst zugibt
, noch niemand getäuscht wurde, daß die väterliche Sorge für das Publikum
und eine öffentliche Warnung aus diesem Grunde nicht notwendig sein dürfte und
daß wir es für zweckmäßig hielten, wenn statt dessen dem unerfahrenen Arzte
eine angemessene Belehrung erteilt würde32)."

Auf den Bericht des Bezirksamtes erging eine Antwort der Kreisregierung erst
am 21. Mai 1844 mit der salomonischen Entscheidung: „Nach dem Gutachten der
Großherzoglichen Sanitätskommission enthält fragliche Quelle diejenigen Heilkräfte
nicht, welche erforderlich sind, um eine solche als Heilquelle öffentlich bekannt
zu machen. Franz Zachmann hat auch eine Konzession zur Errichtung eines
Mineralbades weder erlangt, noch kann er sie je erlangen; demselben ist daher zu
bedeuten, daß er sich solcher öffentlichen Bekanntmachungen zu enthalten und die
Empfehlung seines Gast- und Badehauses hiernach zu beschränken habe." Dem
Bezirksamt wurde noch besonders vermerkt: „Man findet den Ausfall gegen die
Großherzogliche Sanitätskommission ungeeignet, sowie die berichtlichen Äußerungen
gegen das Physikat unangemessen."

Am 17. Juni 1844 verlangt Rechtspraktikant Spreter beim Bezirksamt Akteneinsicht
mit dem Bemerken, daß sein früherer Klient ihn in dieser Sache beauftragt
habe, sein in Frage gestelltes Interesse zu wahren. Ob daraufhin noch etwas
erfolgt ist, konnte nicht festgestellt werden, es trat dann Ruhe ein im Blätterwald
der Akten.

Darüber, wie Zachmann den großen Bau finanziert hat, konnte nur aus späteren
Akten des Bezirksamtes Wolfach ermittelt werden, daß er von der Militär-Witwen-
Kasse in Karlsruhe ein Kapitaldarlehen von 21 000 fk aufgenommen hat, worüber
unterm 15. April und 11. Juni 1842 vom Großherzoglichen Amtsrevisorat eine
Schuld- und Pfandurkunde ausgefertigt wurde. Dabei wurde die Wirtschaftsgerechtigkeit
zu 8000 fl. veranschlagt und verpfändet.

Im Feuerversicherungsbuch der Stadt Haslach ist das Anwesen des Franz Zachmann
, Gastgeber zum Fürstenbergischen Hof, unter Nr. 37 mit Werten vom Jahre
1843 wie folgt eingetragen:

32) Das in den Akten befindliche Konzept des Berichts ist unterzeichnet mit dem Buchstaben,,D". Es.
ist anzunehmen, daß der Bericht von dem Oberamtmann Dilger persönlich verfaßt ist. Er zeigt sich
darin als Mann voll Mut und Satire. Hansjakob spricht in seinem Erinnerungsbuch ,,Aus meiner
Jugendzeit" (S. 399) von dem konservativen Oberamtmann Dilger, dem die revolutionären Haslacher
eine Katzenmusik gewidmet haben.

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