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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 177
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gungen, die sich ebenfalls Bruderschaften nannten, ähnlich den Con-
fraternitäten der Klöster (vgl. Mone: „Zunftorganisation vom 13. bis
16. Jahrhundert". ZGO. 1863 S. 1—57).

Mit dem Anwachsen dieser kirchlich-religiösen und sozialen Bewegung
bildeten sich neben den Bruderschaften der Meister auch
solche der Gesellen. Diese schufen vor allem Einrichtungen, durch
welche den wandernden Gesellen geholfen werden sollte, namentlich
wenn sie in einer Stadt erkrankten; auch war es Aufgabe der
Bruderschaft, gegebenenfalls für eine würdige Bestattung und ein
christliches Grab zu sorgen. In manchen Fällen gab die Bruderschaft
für diese Zwecke eine Kapitalspende oder eine ihr gehörende Gült
(Zins) an das Spital, wofür dieses die Pflicht übernahm, erkrankte
reisende Gesellen aufzunehmen, zu pflegen und zu verpflegen. Hierüber
gibt es z. B. aus Freiburger Urkunden des Jahres 1555 Nachweise
auch im einzelnen.

Insbesondere in Freiburg und in den größeren oberrheinischen
Städten scheinen die Bruderschaften ein reges Leben entfaltet zu
haben. Hier kennen wir auch einige ihrer Satzungen. So ist aus den
Jahren 1415, 1460 und 1510 die Ordnung einer Bruderschaft der Gesellen
zu Freiburg überliefert, die 22 Artikel aufweist, jeder anderen
Urkunde würdig, auch mit Siegel versehen war und sich aus neun
Handwerken zusammensetzte: Seckler, Schneider (nodelerknechte),
Kesselmacher, Weißgerber, Balierer (Schmuckgewerbe, Steinschleifer,
ein damals in Freiburg blühendes Gewerbe — im 15. Jahrhundert
war Freiburg das Pforzheim von heute. Vgl. Göthein: Wirtschaftsgeschichte
des Schwarzwalds), ferner Ringler, Strähler, Spinner,
Spengler (ZGO. 1865. II. S. 13 ff.).

Die Bedeutung der Bruderschaften im Leben einer Stadt geht auch
daraus hervor, daß sie — trotz ihres eigentlich kirchlichen Charakters
— nicht nur ihrer Zunft, sondern auch dem Rat der Stadt unterstellt
waren. Und daß sie im politischen Leben überhaupt, über die
kommunalen Zustände hinaus, sogar gelegentlich eine Rolle gespielt
haben mögen, kann man aus zwei Urkunden ableiten: das eine Mal
unterhielt sich der Rat in Kolmar mit dem von Straßburg über das
Verhältnis der Bäckerknechte zu den acht Bruderschaften im Elsaß
und im Breisgau, und zum anderen lesen wir im Missivenbuch von
Freiburg vom Jahr 1495, daß die Zimmerleute in Kolmar und Freiburg
eine Bruderschaft gründen wollten; der Freiburger Rat war dagegen
— und das wird wohl kaum aus rein religiösen Gründen der
Fall gewesen sein (ZGO. 1865. I. S. 47).

12 Die Ortenau

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