Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 189
(PDF, 66 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0191
Bruderschaft ins Leben zu rufen. Allerdings: nun auf einer neuen
sozialen und gesellschaftlichen Grundlage.

Man wird diese wilhelminische Neugründung der alten Bruderschaft
der Stiftskirche in einem neuen und anderen Licht sehen müssen
wie die vorreformatorischen Bruderschaften, etwa jene der Kaufleute
. Sie war weit stärker kirchlich betont; ja, man darf in ihr vielleicht
so etwas wie eine illustre „Loge der Gegenreformation" sehen,
an deren Spitze der Markgraf selbst stand, einen Stoßtrupp für alle
Bemühungen des Markgrafen, die Bevölkerung wieder zu dem alten
Glauben zurückzuführen: nicht zuletzt durch die soziale Stellung
ihrer Mitglieder. Noch mehr: wie aus dem Chroniktext hervorgeht,
nahm diese Bruderschaft des Markgrafen Wilhelm sogar Frauen auf.
Davon war in den alten Bruderschaften des vorhergehenden Jahrhunderts
überhaupt nie die Rede gewesen. Es kam schon nach ihrem
zünftlerischen Strukturprinzip nicht in Frage.

Die besondere kirchliche und glaubensmäßige Bindung der von dem
Markgrafen Wilhelm neugegründeten „Kreuzbruderschaft" spricht
nun auch aus der relativ späten, noch erhaltenen Urkunde vom 17. Dezember
1656: Datum Rom. apost. S. Mariam majorem suannuto pis-
catoris, 17. Dezember 1656, pont. a(nno) 2. (GLA. 37/20. Pap. Cop.
cohaer). In ihr gibt Papst Alexander VII. dem Altar der Kreuzbruderschaft
(congregatio nuncupata Christi agonizantis in cruce — des am
Kreuz sterbenden Christus) in der Jesuitenkirche zu Baden das Privileg
, daß durch Darbringung des Meßopfers an diesem Altar an bestimmten
Tagen die Seelen der verstorbenen Mitglieder dieser Bruderschaft
aus dem Fegfeuer erlöst werden können.

Die nächste Urkunde, vom 10. April 1663, unter den im Generallandesarchiv
aufbewahrten, auf Baden-Baden sich beziehenden und
uns von den Bruderschaften der Stadt erzählenden Dokumenten gibt
einen Hinweis auf die sicherlich in jener Zeit nicht seltene fromme
Sitte, der Bruderschaft ein Erbe zu vermachen. Sie macht deutlich,
daß die Finanzverwaltung der Bruderschaft es sehr wohl verstand,
ihr zustehende Forderungen mit allen juristischen Sicherungen festzulegen
. Der Text des im Original erhaltenen und mit dem Siegel
des Stadtschreibers Michael Mang versehenen Dokumentes sagt:
Hieronymus Vogel zu Baden verschreibt der Erzbruderschaft des
heiligen Rosenkranzes daselbst sein Hab und Gut als Unterpfand für
eine Schuld von 34 fl., welche Summe er von weil. Philipp Jakob
Glitsch entliehen, der diese Forderung testamentarisch auf genannte
Bruderschaft übertragen hat.

189


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0191