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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 205
(PDF, 66 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0207
im Besitze des Simon Wag, der eigene Güter, geschätzt zu 50 fl., zum
Pfand setzte. Nach Absterben dieses Meiers sagten die Erben das
Erblehen auf und zogen die Pfänder wieder an sich 1541. Die Erneuerung
„des Großen Hofs zu Schertzen" ergab jetzt 89 Jüch Feldacker
und Bösche, 8 Tauen und 3 Schwenk Matten (B 7624). 1561 wurde
Heinz Martin mit dem Großhof belehnt. In der neuen Güterbeschreibung
sind spätere Änderungen eingetragen, z. B. der Tausch zweier
Äcker zu %, Jüch an der Wörtgasse mit Mathis Schulmeister, dem
Bürger und Brotbeck zu Lichtenau, gegen 6 Äcker und Bösche zu
2 Jüch an der Weidtschlicken in Ulm, ferner 5 Äckerlein am Wörtweg
gegen 2 Äcker in der Abtsbühn daselbst 1567 (B 7625)'"J. Abt
Georg überließ 1602 den Hubhof gegen 400 fl. in Geld neben einer
jährlichen Gülte von 14 V. Korn als Erblehen an Martin Werner.
Laut vorgenommener Erneuerung der Grundstücke umfaßten dieselben
60*14 Jüch neben 2 Kolbäckern und 8*4 Tagen Matten. Bei Erlegung
der Kauf summe auf Weihnachten 1606 wurde dem Erblehner
der Hof samt seinen Gerechtigkeiten, dem Beholzungs- und Eckerrecht
im Scherzheimer Walde, für ewig zugeschrieben. Während nun
der Hof mit seinen Baulichkeiten und dem Gärtlein in das völlige
Eigentum des bisherigen Lehenträgers überging, wurde der Grundbesitz
„für kein Eigentum, sondern für ein Recht nach Erblehenrecht
und -gerechtigkeit" auch weiterhin verliehen (B 7626). Das Herkommen
, an Martini hier die Zinsen einzusammeln, blieb vorbehalten.

Um diese Zeit hören wir auch von einem der klösterlichen Waldhöfe
im Fünfheimburger Wald als Scherzheimer Lehen. 1564 wurde
des Klosters eigener und freier Waldhof zu Scherzheim verliehen,
auf Michaeli 1573 an Ulrich und Bastians Hansen zu Sch. auf neun
Jahre gegen 13 V. Korn nach Schwarzacher Landmeß, 1584 um 14 V.
(„Gerettete Wahrheit" aus dem Lehenbuch J 2). Leider wird Name
und Größe des Waldhofes verschwiegen.

Trotz Plündern und Brandlegung durch kaiserliche Truppen unter
Haraucourt neben schwedischer Einlagerung fielen der Abtei im
Mißjahr 1633 an Gülten 61 V. W2 Sr. Korn, 17 Kappen und 17 ß 10 4
im Gericht Lichtenau zu. Aber um Michaeli 1634 begann infolge
maßloser Ausplünderung durch kaiserlich-ligistische Kriegsvölker
der Ruin von Land und Volk; 1645 bereiteten die Franzosen durch
die im Stollhofer Vertrag vorgesehene Besetzung der Markgrafschaft
dem Krieg am Oberrhein ein Ende. Herrschaftliche Verordnungen

") Ebenso gab Katharina, Beat Brauns Frau zu Lichtenau, 1567 gegen 3 Äcker am Wörtweg ebenso-
viele in der Abtsbühn zu Ulm (U. A. 37/153).

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