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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 249
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Frucht und Korn: Einnahm Gelt aus Früchten (Gerst, Erbßen, Bohnen, Sauaaß)-
ertrug nichts. — Da 1704 Nichts weiter Zu W. der Zehenden durch die unter-
thanen nicht auff den Feldt sondern in ausgetroschener Frucht geliefert, und in
denen übrig orthen alles fourragirt worden, thut denen Zehendt Träger und
Tröschern zu W., Eckertsweyer, Heßel und Hohenhurst nichts. — Einnahmen von
Hirsch Zehenden zu Wilstett, Sandt, Eckertßweyer, Heßel und HohenHurst nichts,
ebenso der Speltz Zehenden. — Einnahm Bohnen, Hanff, Magßamen, HeydenKorn,
Linßen und Erbßen nichts. — Der Zehenden zu W. ertrug nur etwaß weniges an
Weitzen, Korn und Gerst, an denen übrigen orthen aber gar nichts.

Einnahm Gelt von Spenglern, weilen solches in der Liechtenauer Rechnung ein-
kombt, nichts.

Einnahm Gelt von Maleficanten nichts. — Malefiz Unkosten nichts.

Dienstbesoldung: Mir dem Ambtschaffner gebühren für 1704 an 15 frtl Korn,
woran nur 1 frtl Moltzer aus der Mühl empfangen.

Brücken: Zu reparirung der Herrschftl. Brücken in dem Ambt seind von Thobias
Armbruster dem Schiffer von Wolfach 25 stck BruckHoltz erkauft und bezahlt
worden 4 8 5/!,

Haus Zinns: Nichts, denn kein Herrschafftl. Haus in dem Ambt W. zu ver-
lehnen währe.

Kreyß gelt ist 1704 keines angesetzt noch Bezahlt worden.
Land Schulden Steur nichts Bezahlet.

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