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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 28
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0030
Gengenbach 1525/26

Von Augustin K a s t f

Es waren wirre Zeiten, in welche die noch vorliegende Gemeinderechnung der
Stadt Gengenbach für 1525/26 wenigstens einen kleinen Einblick gewährt. Allerdings
rein äußerlich merkt der uneingeweihte Leser kaum etwas davon, weil die
Streitigkeiten eben nur insoweit in der Rechnung durchscheinen, als durch sie
auch die Stadtkasse berührt wird.

Formell ist die Rechnung ganz genau so aufgezogen wie etwa 50 Jahre später.
Das Rechnungsjahr beginnt mit dem Tag der hl. Katharina, am 25. November.
Die Zahlungen erfolgen alle am Samstag; die Handwerker mußten jeweils auf
Samstag ihre Rechnungen dem Lohnherrn zur Prüfung vorlegen; die eigentliche
Rechnung selbst besorgte der Stadtschreiber. Die Tage sind nie in Zahlen angegeben
, sondern sie werden nach den altüberlieferten katholischen Festen und
Heiligentagen genannt.

Das Kassenbuch zerfällt, wie auch später noch, in zwei Teile; der erste verzeichnet
die „Innam" (Einnahmen), der zweite die „Ausgab". Jeder dieser Abschnitte
zerfällt wieder in zwei Teile; zuerst werden die „Innom" bzw. „Ausgab
in minoribus" angegeben, und zum Schlüsse folgen dann die „Ausgab bzw. Einnahme
in majoribus" (d. i. die laufenden großen und kleinen Einnahmen bzw.
Ausgaben).

Zu den „kleinen Einnahmen" gehört allwöchentlich, was in den verschiedenen
„Zollbichsen funden" wurde. Dazu kam das „Umbgelt" aus der Getränkesteuer
, auch die Beträge, welche von neu aufgenommenen Bürgern bezahlt
werden mußten; so zahlt z.B. am Samstag nach dem Fest der unschuldigen Kinder
1525 „Hans Ritter, der Bapyrer, 5 sh Burgerrecht". Diese 5 Schillinge waren
der Normalbetrag, der bei einer Bürgerannahme damals zu bezahlen war. Beachtenswert
ist, daß 1525 die Papiermühle bereits in Betrieb war.

Unter den größeren Einnahmen sind die Ablieferungen des Zinsmeisters
, des Unzuchtmeisters, die Erträgnisse von Mühle und Ziegelei usw. angegeben
; es finden sich aber auch Beträge, die interessanter sind; so z.B. zahlt
„Thoni Schmelz, der Weberknecht, 5 lb für den Todslag, so er an Waltter Bruder
begangen". Es wird also ein so übles Verbrechen noch mit einer Geldstrafe abgetan
. Dann heißt es auch: „Item 5 Pfund empfangen vom Alexander, der uff-
erlegten Straf halb in der PauerischenUffrue";es war also ein Gengenbacher
Namens Alexander an dem Bauernkrieg von 1525 beteiligt. Während die
rebellischen Bauern die wehrlosen Klöster Ettenheimmünster und Schuttern nie-

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