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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 29
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derbrannten, hat der Aufruhr, wie man gewöhnlich lesen kann, das Kinzigtal
nicht berührt. Ganz unbeteiligt waren aber doch nicht alle.

Der „Gutleutschaffner", also der Rechner des Leprosenhauses, liefert 1526 an
die Stadtkasse den bedeutenden Betrag von 50 Pfund ab. Auch das verdient Beachtung
; der Rat verlangte nämlich gerade in jenen Tagen ständig, daß das dem
Kloster unterstellte Spital seine Überschüsse nicht an das Kloster abliefere, sondern
sie für Armenzwecke verwende. Die Herren des Klosters aber erklärten,
daß das Spital nur für Pfründner da sei. Demgegenüber erklingt es merkwürdig,
wenn man nun hört, daß der Rat selbst die Oberschüsse des Gutleuthauses, das
weit mehr eigentliche Arme zu betreuen hatte, ruhig in die Stadtkasse nahm. Es
ist also die alte Geschichte, die in Gengenbach immer wiederkehrt: der Stadtrat
verlangt, daß das Kloster für die Armen der Staidt sorge, aber er selbst gibt sich
alle Mühe, dem Kloster seinen Lebensraum zu verkleinern und zu schmälern.
Das Spital kam später ganz in die Hände des Stadtrates, und dieser hat dann
oft genug nicht bloß dessen Überschüsse, sondern auch von seinen Kapitalien für
Gemeindezwecke verwendet.

Bei den Ausgaben sei vorweggenommen, daß ein Unterschied gegenüber
der späteren Zeit gerade darin besteht, daß einem auffallend wenig Armenunterstützungen
begegnen. Auf „Wynachten" 1525 bekommen „etliche Frembde" 5 sh
8 Pfg; das ist alles, was wir gefunden haben! Für eigene Arme ist gar nichts verzeichnet
, obgleich solche zur Zeit 'des Bauernkrieges gewiß auch in der Gengenbacher
Herrschaft nicht gefehlt haben.

Dagegen hält man an den verschiedenen Gastmählern auch 1526 genau
so fest, wie etwa 50 Jahre später; der puritanische Geist eines Calvin oder
Zwingli herrschte also im damaligen Gengenbach wenigstens in den Kreisen des
Rates nicht. Selbstverständlich gibt es ein solennes Mahl, als man im Januar einen
neuen Stettmeister und Lohner bestellt. Fastnacht und der „Schurtag", zur Einleitung
der Fastenzeit, geben wieder Anlaß zu einem Mahle; am Schurtag „schenkt"
der Rat gar „Rhynfisch", und die Offenburger Gesinnungsgenossen erhalten zu
„irem Fastnachtsspiel einen Beitrag von zwei Pfund". Auch wird für drei Tage
Fastnacht ein Lohn an die „Pfiffer" oder Musikanten ausbezahlt. — Anlaß zu
Zehrungen sind auch stets die verschiedenen Rechnungsablagen, einerlei ob es sich
um den Unzuchts-, den Ziegel- oder den Zinsmeister handelt; ebenso wenn einer
vom Rat beteiligt ist bei der üblichen Besichtigung der Mühle, der Feuerschau,
des Eckerich oder des Holzschlags im Walde. Gelegentlich gibt man auch ein
Mahl zu Ehren eines Gastes, so, wenn im Juni der Straßburger Jurist Dr. J.
Oberlin mit seiner „Freundschaft" kommt.

Daß der Rat damals schon lutherisch war, ist direkt mit keiner Silbe irgendwie
ausgesprochen. Vor etwa 70 Jahren schrieb im Freiburger Diözesanarchiv der Hofgerichtsadvokat
Dr. Wilhelm Frank, der damals die einschlägigen Urkunden besonders
aus dem fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen, dessen Leiter er
zeitweilig gewesen ist, veröffentlichte (Bd. VI S. 3 ff.), daß die Stadt „unter Leitung
der 1525 in der Stadt bereits vorhandenen Prädikanten und eines denselben
anhängenden Rats" das Kloster schwer bedrängt habe. Doch davon steht in die-

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