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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 74
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0076
heute noch ein großer Grenzstein in einem Acker nördlich der Straße steht, das
Gebiet des Klosters Ettenheimmünster. Die uralte Grenze zwischen
den Gemarkungen Ettenheim und Münchweier verläuft hier genau nord-südlich.
An dieser Stelle stand in früheren Jahrhunderten ein großer Lindenbaum,
in dessen Schatten sich manche menschliche Tragödie abgespielt hat. An dieser
Stelle fand nämlich die gegenseitige Übergabe von Verbrechern zwischen dem
bischöflichen und dem klösterlichen Gebiet statt, zufolge des landeshoheitlichen
Jus conducendi criminosos. Die Ettenheimer Gewanne nördlich und südlich der
Straße heißen heute noch Oberes und Unteres Lindenfeld.

So wenig wie auf die Geschichte der einzelnen Ortschaften kann hier auf die
wechselvolle und interessante Geschichte des Klosters Ettenheimmünster eingegangen
werden. Es entstand hauptsächlich durch die Initiative des aus dem Geschlechte
der Ettikonen stammenden Bischofs E 11 o , dessen Straßburger bischöfliche
Tätigkeit in die Zeit zwischen 730 und 780 fällt. Die Gründung des Klosters,
dessen Uranfänge sich im „Brudergarten" von Münchweier befanden, hat Zusammenhang
mit dem Märtyrertod des hl. Landolin, der nach der Tradition in das
Jahr 640 fällt.

Seit Entstehung der landeshoheitlichen Rechte im 13. und 14. Jahrhundert nahm
auch das Kloster solche Rechte für sich in Anspruch und erhielt sie mehrfach von
höchster Stelle bestätigt. Es übte diese Rechte in seinen Ortschaften Münchweier,
Münstertal, Schweighausen, Dörlinbach und Wittelbach aus. Im Laufe der Jahrhunderte
kam es dazu, daß die Bischöfe von Straßburg eigene landeshoheitliche
Rechte des Klosters nicht mehr anerkennen wollten und diese auch auf Klostergebiet
für sich in Anspruch nahmen. Daraus erwuchsen endlose Händel und
Streitigkeiten zwischen den beiden Gewalten, deren Höhepunkt in die Amtszeit
des Abtes Johann Baptist Eck (1710/40) fällt. Nach dessen Tod kam zwischen
Bischof und Kloster im Jahre 1740 ein „Vergleich" zustande, in dem das Kloster
auf Veranlassung von Wien sich des wesentlichen Teiles seiner landeshoheitlichen
Rechte begab. Aber auch weiterhin bestand in Ettenheimmünster ein eigenes
Klosteramt mit einem Amtmann an der Spitze. Das Jahr 1803 brachte für
Bischof und Abt, die beiden „feindlichen Brüder", das gleiche Schicksal: Säkularisierung
und Übergang an Baden.

Das Klosteramt wurde ebenfalls dem Oberamt Mahlberg unterstellt und blieb
für eine gewisse Übergangszeit noch bestehen.

V.

Die dem niederen Adel angehörigen Reichsritter, reichsunmittelbar, aber ohne
Reichsstandschaft, vereinigten sich im 15. Jahrhundert zu 3 Ritterkreisen: Schwaben,
Franken und Am Rhein. Sie hatten eine beschränkte Selbständigkeit dem Reich
und eine gewisse Landeshoheit den „Untertanen" gegenüber. Sie waren im wesentlichen
aus den früheren Reichsministerialen hervorgegangen. Der 1577 gegründete
Gesamtbund mit einer 1650 revidierten Verfassung bestand bis zum Reichs-
Deputationshauptschluß von 1803.

Im heutigen Bezirk Ettenheim gab es 4 ritterschaftliche Dörfer: Altdorf,

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