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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 76
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Der Abtshof in Weierbach bei OfTenburg

Von Alfons Staeäele

Der Abtshof in der Gemeinde Zell-Weierbach war ein Erblehen des Gotteshauses
Gengenbach, das durch die Säkularisation an den badischen Staat überging.
Dieser Wechsel der Besitzverhältnisse brachte natürlich mancherlei Schwierigkeiten
mit sich. Wenn sie schon im 18. Jahrhundert auftraten, wie groß müssen sie erst
in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts gewesen sein! So sollte der Lehenmeier
des Abtshofes für die Haltung des Wucherstiers das Zehntrecht auf Hanf
und Heu besitzen, das ihm aber die Gemeinde Zell verweigerte. Zwar war der
Heuzehnte während der langwierigen Kriegszeiten außer Übung gekommen, aber
mehrmals hatte man darum Anforderung und Ansuchen gestellt, doch des Meiers
und seiner Eltern Klage wurde auf die lange Bank geschoben. Wegen des Hanfzehnten
wurden fünf Zeugen aufgerufen, von denen der erste angab, sein Stiefvater
habe in den 1720er Jahren dem Meier den Hanf zehnten angeboten, sei aber
abgewiesen worden. Der zweite berichtete, er habe, als er 1727/28 als Knecht auf
dem Abtshof diente, auf Geheiß seines Meisters auf dem Gauchacker in Fessenbach
einmal den Hanfzehnten geholt, anderntags aber habe ihn Adam Metzler vom
Abtsmeier zurückverlangt. Der dritte sagte aus, er habe anfangs der 1730er Jahre
den Meier aufgefordert, den Hanfzehnten in seinem Haus holen zu lassen, er
wurde ihm geschenkt. Der vierte meinte, sein Vater habe in den 1720er Jahren
den gerötzten Hanf für alle Vorsorg auf den Schweinestall gelegt, damit er ihn
abgeben könnte, er sei ihm aber geblieben. Der fünfte kann sich erinnern, daß der
Hanf zehnte entrichtet wurde; warum er ungiebig geworden sei, wisse er nicht.
Wenn aber der Hanfzehnte ein Surrogat des Flachszehnten sein sollte, so könnte
vermutet werden, daß ohne Wissen der Gemeinden Zell und Fessenbach eine solche
Bestimmung vorgenommen wurde. Der Flachszehnte wurde geliefert unter der
Verbindlichkeit, daß der Lehenmeier dagegen altes Stopftuch für Spunden und
rinnende Fässer hergab; da der Meier diese Verbindlichkeit nicht mehr erfüllte,
entfiel dieser Zehnte. Vor einer Kommission zu Ortenberg vom 22. März 1727
wurde gefordert, daß dem Meier in Weierbach der Heuzehnte von 40 Tauen
Matten gebühre, wogegen er den Wucherstier zu halten habe. Desgleichen gebührten
ihm 10 Sester Leinsamen, wofür er Tuch zu Spunden und rinnenden
Fässern leisten solle.

Als die Güter des Reichsstiftes Gengenbach an das Kurhaus Baden kamen, war
Josef Müller, Bürger und Rebstockwirt zu Weierbach, mit dem Abtshof oder Freihof
für sich und seine männlichen Nachkommen erblich belehnt. Infolge dieses
Besitzwechsels bat der Lehenmann Josef Müller unterm 13. Februar 1805 den

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