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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 96
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0098
Herrschaftliche Güter
im ehemaligen Gericht Lichtenau

Von Ludwig L a u p p e

Herrschaftsäcker nennt der Volksmund hierzulande jene Felder, die der staatlichen
Domänenverwaltung unterstehen. Die Leute denken da nicht an die Herren
von Lichtenberg, welche diese Güter einmal von unbekannten Besitzern erworben
hatten. Denn dieses tatkräftige Freiherrengeschlecht verstand es, seine Macht planvoll
und zielbewußt aufzubauen. Durch Kauf oder Belehnung wurde ihnen Dorf
um Dorf Untertan und während dreier Jahrhunderte (1202—1480) ein zusammenhängender
Herrschaftsbereich um die Stammburg Lichtenberg bei Ingweiler im
Unterelsaß — ein reiches Land voll Frucht und Wein — von Wolfisheim bei
Straßburg bis Wörth a. d. Sauer, von Willstätt und Lichtenau diesseits des Rheines
hinüber zu den Hängen der Nordvogesen, nach Buchsweiler, Neuweiler vor der
Zaberner Steige usw. geschaffen. Der Straßburger Bischof Konrad III. von Lichtenberg
(1273—1299) hatte den Stab (Rhein) Bischofsheim und das Amt Willstätt
als bischöflich-straßburgische Lehen seinem Hause zugewandt; die Verbindung mit
den überrheinischen Besitzungen wurde 1298 durch Kauf des nachmaligen Gerichts
Lichtenau von der Abtei Schwarzach hergestellt. Auch im kleinen zielten die
Lichtenberger darauf ab, ihre Herrschaft innerhalb dieses Gebietes durch den Erwerb
von Gütern, Gefällen und Einkommen aller Art zu stärken.. Eine Aufstellung
der „Nutzen" zu Lichtenau und Willstätt vermerkt 1414 erstmals: „Item
3 kornhöfe, ligend umb das halbe (d. h. um den halben Ertrag verliehen) zu
Reinhartzouwe, zu Schertzheim und zu Helblingen." Der Übergang dieser stattlichen
Hofgüter in lichtenbergische Hände ist völlig unbekannt. Zu Muckenschopf
aber war die Abtei Schwarzach durch Kauf und Stiftung verschiedener Güter den
Herren zuvorgekommen und ließ ihnen keinerlei Möglichkeit, einen nennenswerten
Grundbesitz zu erwerben. Eine Erneuerung der Gültgüter im Amt Lichtenau „zu
Reinhertzaw, Schertzheim, Helblingen und Oberhoffen" durch Amtmann Cone-
mann von Mittelhusen, untergangen und aufgezeichnet mit Hilfe der ältesten
Dorfgenossen und Gerichtsleute und beschlossen auf Freitag vor St. Simon und
Judastag 1492, gibt Aufschluß über Lage und Größe derselben.

Quellen : Beraine und Akten des Generallandesarchivs Karlsruhe. Lichtenau Konv.
2, 3, 7, 8. Amt Rheinbischofsheim Konv. 13. Hanau-Lichtenberg Konv. 11. U.A. 28.
33 und 37.

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