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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 103
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bis 200 unverkäufliche Ware, an Reps wurde fast nichts geerntet (sonst 4—5 V.
vom Jüch). Auf Vorschlag der Amtsschaffnei wurde % der Gülte erlassen
(28. Juli 1790). Aber die Getreidepreise stiegen: Korn 6 fl. 5 ß, Hafer 3 fl. 5 ß,
Gerste 5 fl. 5 ß, Weizen Hfl. das Viertel!

Wie zu erwarten, reizten die hohen Fruchtpreise bei der Lehenserneuerung
1792/99 zu unvorsichtigem Bieten.

Vier Lose des Herrengutes: Drei Lose des Wittumgutes:

Früher 42 V. jetzt 68 V. Früher 27 V. jetzt 51 V. 3 Sr.

41 V. „ 68 V. 3 Sr. „ 28 V. „ 50 V.

40 V. 3 Sr. „ 70 V. „ 28 V. „ 43 V.

43 V. 3 Sr. „ 67 V.

Summa 273 V. 3 Sr. + 144 V. 3 Sr. = 418 V. Korn (12. August 1790).

An beiden Gütern waren nun 35 Familien beteiligt, % der Beständer von
Scherzheim, Vt aus Lichtenau. Schon für 1792 blieb die Gülte teilweise rückständig;
für 1793 wurden an 418 V. Korn nur 36 V. 1 Sr. in Natura geliefert, der Rest,
das Viertel zu 8 fl. 2 ß im August 1794, sollte mit 3130 fl. 5 ß 4 4 in Geld entrichtet
werden. Die Ernte 1794 gedieh nicht und litt unter Mäusefraß; Soldaten
der K. K. Armee stahlen Erdäpfel und Welschkorn im Felde. „Trotzdem braucht
sich der Ackermann dermalen nicht beschweren, indem bei den jetzigen Zeiten er
den größten Vortheil zieht." Es restierten 392 V. 3 Sr. Korn. Nach vielem Mahnen
schritt man zu Pfändungen. Amtmann Schüblers Ansicht ging dahin, die Bittsteller
abzuweisen. Denn die Mehrzahl der Beständer sei reich oder doch wohlhabend
und arbeite sich unter den derzeitigen Verhältnissen — Offenburger Marktpreis
an Martini 1794 für Korn 10 fl. 4ß das Viertel — rasch empor, und nur die
Armen verdienten eine Ausnahme, da sie durch den Krieg zu sehr belastet seien
(19. Mai 1795). Wegen Überschwemmung und Mäusefraß erbaten die Scherz-
heimer Lehner für 1795 erneut einen Nachlaß, wurden aber trotz Anerkennung
ihres erlittenen Schadens unter Hinweis auf die außerordentlich hohen Fruchtpreise
— Mittlerer Kornpreis an Martini 1795 14 fl. — abgewiesen. Die Gülten
für 1796 und 1797 waren auch nach Meinung der Beamtenschaft in Erwägung der
schweren Einquartierungslasten, der übermäßigen Frondienste, der auf Feldern
und Wiesen verursachten Schäden und der französischen Plünderung am 4. Juli 1796
stark zu mindern. Nach dem zweiten Rheinübergang 1797 verlief die Demarkationslinie
zwischen Scherzheim und Lichtenau. Während aber im Städtchen
nur ein Kommando von 30—40 Mann K. K. Truppen verblieb, war Scherzheim
seit dem 22. April mit Franzosen überladen, jedes Haus mit 4—7 Quartiergästen,
die in ihrer Unbescheidenheit nicht nur eine gute Kost, Wein, Bier, Branntwein
und Tabak, ja Haarpuder und Pomade begehrten. Erst im Januar 1798 rückten
diese lästigen Gäste ab. Diese Einquartierung wurde nach dem Schatzungsfuß umgelegt
und traf die herrschaftlichen Gültbauern viel härter als jene der Schwarzacher
Klostergüter, weil Herren- und Wittumgut wegen der Rheinbaukosten und sonstiger
Anlagen der Schätzung unterstanden. Oberamtmann Kapplers Trost an die Bittsteller
war, dermalen noch in Ruhe zu verharren (16. Januar 1799).

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