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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 105
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0107
setzte der Schuldner Hof und Güter gen. Wonbolt im Dorf Helblingen, gelegen
neben dem gen. Drutmann auf der einen und auf der andern Seite Otto von
Helblingen ... Item zwei Mühlen, eine neben der Stadtmauer zu Lichtenau
(Burgmühle), die andere neben dem Dorf Hirsahe mit allen Gütern ... im Kirchspiel
Scherzheim. Als Bürgen wurden gestellt: Erkehard advocatus (Vogt oder
Amtmann) zu Lichtenau, Heinrich gen. Riffe, tribunus (Heimburge oder Bürgermeister
), Friedrich gen. Fuchs in Reinichenloche, Johannes und Heinrich villici
(Meier) von Scherzheim, Jacob gen. Hunder ibidem, Cunrad gen. Grünenwert
hospes, Trutmann, Nicolaus gen. Kage (Kah), Lutfried gen. Helblingen, Eberhard
gen. Schilfing und Walther von Wageshurst . . . gelegen im niedern Teile des
Waldes, der Wehrhag, wie der Volksmund sagt „nidwendig dem Wehrhag'"
(Kopie, Lichtenau Konv. 12).

Das Hofgut verwaltete ein Meier; Lehenbriefe fehlen. „Item uff 20 viertl korns,
10 viertl habern, 1 viertl erweisen (Erbsen), 2 viertl gersten und 1 viertl nüsse
von eim gute" (15. Jahrhundert). Nach dem Salbuch 1492 war die Gülte 20 V.
Korn, 6 V. Hafer und 3 Sr. Erweißen — hat fritschen mathern — gewesen.

Montag nach Thomä Apostoli 1550 überließ Graf Philipp IV. von Hanau den
Ackerhof zu Helmlingen, genannt der Herrenhof, mit aller Zugehörde, 73 Jüch
Feld und 8 Tagen Matten dem Straßburger Bürger Balthasar Marstaller gegen
Zahlung von 100 TI auf Lebenszeit. Wiederlösung nach seinem Tode (Leib-
geding). Marstaller wollte die gemeinen bürgerlichen Lasten wie andere im Dorfe
tragen. 1564 wurde ihm erlaubt, 300 fl. zu Nutz und Notdurft des Hofes zu verbauen
und zur Besserung anzuwenden. Er fügte dem Gute durch Kauf zahlreiche
Grundstücke hinzu — einige Pergamente bestätigen den Erwerb —, u. a. 7 Jeuch
Acker im Erb vom Lehen des klösterlich-schwarzachischen Hubhofes Scherzheim
1564. Wiedereinlösung 1568. Graf Philipp V. gab 1583 den Herrenhof als Pfand
gegen 4000 fl. an Junker Hans Ludwig Surger von Mutzig. 1605 wurde das Gut
dem Amtsschaffner Joh. Baptist Böcklin für ein Kapital von 5000 fl. von Graf
Joh. Reinhard I. verpfändet. Dazu überließ der Graf schenkungsweise das Altwasser
, der Woog genannt. Mit landesherrlicher Genehmigung verkaufte der
Gläubiger 1619 die Pfandschaft samt dem Woog um 9160 fl. (Münzverschlechterung
!) an den Gräfl. Han. Hofmeister Joh. Georg Bertram von Herspach, seit
1623 baden-durlachischer Obristleutnant und Obervogt zu Pforzheim. Gleichzeitig
gewährte Joh. Reinhard die Zehntfreiheit. Als der Junker, nun Obrist, nach
der Nördlinger Schlacht im Gefolge des Markgrafen Friedrich V. von Baden-
Durlach ins Exil Straßburg flüchtete, verschaffte er sich die notwendigen Geldmittel
durch Verpfändung des Herrenhofes an den Straßburger Kaufherrn Martin
Andreas König, Mitglied des Rates der Dreizehner 1638. Wegen ausstehender
Frongelder hatte sich Herspach zuvor mit der Gemeinde Helmlingen-Mucken-
schopf verglichen. Seine Erben übergaben dann dem Gläubiger Hof und Gut; neun
Helmlinger Kaufbriefe zeugen von weiteren Güterkäufen. Laut Bannerneuerungsprotokoll
1685/86 besaßen Herrn XHIer Königs Straßburger Erben — Frau
Carolin Zeysolphin und Herr Dr. Wylandts Erben — das Hofgut je zur Hälfte,
98% Jüch Feld und 15 Tagen Matten. So hatte es sich vergrößert. Dr. Wylandts

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