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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 111
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Michaeli 1634 allem ein Ende. Die Felder blieben fortan unbebaut, die Matten
versumpften, wildes Gestrüpp schoß allenthalben empor.

Johann Casimir Hermann, der Münzmeister zu Straßburg

Laut Kaufbrief vom 26. September 1648 trat der Münzmeister Joh. Casimir
Hermann von Straßburg das Erblehengut zu Reinhardsau samt Zehntfreiheit und
dem kleinen Weidwerk an. Bei der Übernahme fand er die Gebäude zerfallen,
Äcker und Matten mit Hecken verwachsen. Mit Genehmigung der Kanzlei Buchsweiler
durfte er 1649 ein „baulos", d. h. reparaturbedürftiges Haus, da unbewohnt,
im Amt Willstätt abbrechen und nach dem Hof versetzen lassen. Dazu Scheune
und Ställe. Mit nicht geringen Kosten war er bedacht, eine Molkerei einzurichten
. Von den Gemeinden Lichtenau und Scherzheim wurde ein Wort am
Rhein als Weidgang für 50 Stück Vieh um etliche 50 fl., von den fünf Heimburg-
tümern drei große Wiesen (Bantzenmatt) um 43 fl. 8 ß Zins in Lehnung genommen
. Allein den Graswuchs konnte man wegen Hochwasser und mangels der
Zufahrt nur teilweise nutzen; der Waldbach, Schwarzbach oder Hurstgraben geheißen
, mußte zuvor geräumt werden. Nicht eine Handvoll Heu oder öhmd war
von diesen Plätzen einzufahren. Mit Eintritt des Winters drohte Futtermangel,
die Milchkühe wurden zu merklichem Schaden verstellt. Am Thomastag, dem
Waldgericht in der „Krone" zu Lichtenau, versuchte Joh. Casimir Hermann mit
den Waldgenossen sich nach Billigkeit abzufinden. Zwei Tage hielten ihn die
Heimburger hin, während welcher Zeit sie sich „in Essen undt Trinkhen wacker
und rittermäßig gebraucht", bis sie wenige Gulden nachließen.

1651 ging es um kein Haar besser. Nachdem die Melkerei wieder in Betrieb
war, mühte sich der Münzmeister bereits im Frühjahr um die Räumung des Baches,
„es ist aber den Todten geprediget gewesen". Erst bei Beginn des Heuet wurde
gesäubert. Als hierauf der Meier mit dem Waldboten das Gras zu besichtigen
kam, stand es kniehoch im Wasser, „undt wurdte kein Graß außer der Binzenspitzen
gesehen". Nachdem sich das Gewässer verlaufen hatte, traten die vier
Schweizer zum Mähen an. Das Heu war aber schlecht und kaum als Streu zu
gebrauchen. Eine Bitte um Nachlaß blieb ohne Erfolg. Den Mattenzins mit
39 fl. 2 ß J> hinterlegte der Münzmeister bei Abt Plazidus, damit das Geld zum
Nutzen des Waldes, zu Erhaltung von Weg und Steg, Brücken und Brunnen angewendet
werde. Im folgenden Jahre erlebte er dasselbe Spiel. Zur Aufrechterhaltung
der Waldordnung riefen nun die fünf Heimburgtümer die beiden Bannherren
, den Grafen von Hanau und den Abt von Schwarzach, an; der Streit sollte
auf einem Tag, dem 16. Mai 1653, in Lichtenau beigelegt werden. Denn auch die
Gegenseite hatte berechtigte Klagen vorzubringen: Daß der Münzmeister zur
Räumung des Baches im Reinhardsauer Wald überhaupt nichts tue, dagegen den
Bach an der oberen und unteren Grenze mit Holz und Pfählen verschlagen und
mit Reußen verstellen lasse und den Fischen wider alt Herkommen ihren freien
Lauf nehme. Dazu werde dem Dorfe Ulm durch Anlage einer Furt und das „unnütze
" Gesinde in Gärten und auf Matten kein geringer Schade getan. Unter

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