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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 115
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Setzung. 1719 traten sie an die Regierung heran, als Eigentümer der „Hermännischen
Güter" eingesetzt zu werden, worauf sie Herrn Dietrich befriedigen wollten.
Als sich zu dem nun ausgeschriebenen Schlußvergleich am 22. September 1722
niemand von der Gegenseite einstellte, wurde der Münzhof den vier Lichtenauer
Erben des verstorbenen Kronenwirts Johannes Hermann, Kronenwirt Joh. Michael
Pfadt, Chirurgus Joh. Michael Flemming, Andreas Bertsch und Zacharias Billing,
zuerkannt mit der Verpflichtung, die darauf haftende Dietrichsche Schuldforderung
abzustatten. Aber noch war der Hof ein grundherrliches Erblehen und durfte nicht
aufgeteilt werden. Erst durch Verzicht auf die Weide- und Holzrechte im Reinhardsauer
-, nunmehr Münzwald wurden die Erben der darauf lastenden herrschaftlichen
Lehenspflichten durch Graf Joh. Reinhard III. von Hanau als Lehensherr
los und ledig gesprochen und ihnen das bisherige Erblehengut am 1. Juli 1734
zu einem wahren, freien Eigentum übergeben. Der Münzwald fiel an die Lehensherrschaft
zurück, welche ihn den Staatswaldungen, Gefäll und Striet, einfügte.
Seine 22 Grenzsteine zeigen die Jahreszahl 1737. Durch Erbschaft und Kauf
nahmen im Laufe der Zeit immer weitere Kreise der Lichtenauer Bürgerschaft an
den „Münzgütern" teil. Und heute spricht die örtliche Überlieferung nur noch von
dem Bestände einer Münze!

Die Geldnot der Grafen ward Lichtenau zum Segen.

Der Tiergarten

Laut Salbuch 1492 besaß die Herrschaft Lichtenberg um das Städtel Lichtenau
vier Gärten verschiedener Größe: den Weihergarten mit einem Weiher zur Fischzucht
zwischen Schwarzbach und Stadtgraben im Norden, 1685 die Weihermatt
genannt, im Süden den Walreitgarten links der Acher, den Tiergarten zwischen
der Landstraße und dem Gefäll1"), der Gemarkungsgrenze mit Ulm-Hunden
sowie Hoheitsgrenze des Klosters Schwarzach und der Herrschaft Lichtenberg, den
Kappelgarten zwischen Landstraße und Wörtgasse. (An der Ecke sollte vordem ein
Kapellelein gehalten worden sein, 1685.) Mit der Zeit fielen diese Gärten der Erweiterung
des Wohngebietes zum Opfer und wurden ganz oder stückweise veräußert
und überbaut. Nur der Tiergarten blieb der Grundherrschaft, obwohl auch
auf den an die Straße grenzenden Äckern der westliche Teil des Vorstädteis
Lichtenau erstand. Das Bannbuch 1685 gibt für den verbliebenen Rest noch 14 Jüch
Feld und 3 Tagen Matten an. Die Herrschaft bewirtschaftete den Tiergarten selbst;
Heu und öhmd waren durch die Fröner von Ulm-Hunden zu machen. „Doch got
dar abe 3 vierling wachs den heiligen zu Liechtenowe jerlichs, nemlich von dem
almend, so daran komen ist" (Salbuch 1492). 1617 wurden durch Graf Joh. Rein-

ll) Dieses Gefall, einen bewaldeten Grenzstreifen, lieft Urban Kiefer von Lichtenau mit Erlaubnis
des Schaffners 1548 ausreuten. Da dies eine Scheidung zwischen der Herrschaft Lichtenberg und der
Abtei Sehwarzach, „auch ein weer und friden für das vyhe", so erhob Abt Johannes Einspruch. Auf
einer Tagung 1549 war sein Begehren, wieder „ziel, zeichen und leher" zu setzen, damit man künftig
wisse, wo beide Herrschaften und Banne grenzen „und für dafi vych wider einen friden als einen hag,
zäun oder graben machen, damit geverliche pfeudung defl vyhes vermitten plyb . . Mit Zustimmung
des hanauischen Schaffners sollte „ein feldgreblin" gemacht werden.

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