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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 151
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0153
Die Streitigkeit zwischen der Gemeinde Ebersweier und
der Gemeinde Bohlsbach wegen des Weidgangs der Ebersweierer in
dem sogenannten Bohlsbacher Wald wird am 28. Mai 1721 vom Oberamt der
Ortenau dahin entschieden, daß Ebersweier sich künftig des Weidgangs enthalten
solle, wogegen Ebersweier in einem Schreiben an Markgräfin Franziska Sibylla
Augusta Einspruch erhebt. Bohlsbach habe gedroht, es werde das Vieh mit Gewalt
in das an den Wald stoßende Fruchtfeld abtreiben und dem Hirten Arm und
Bein abschlagen. Unterm 5. Juni 1721 beklagt sich Ebersweier, daß ihr Rindvieh
samt den Pferden abgetrieben wurde und daß alle Tage sechs Mann, mit Prügeln
bewaffnet, den Hirten und das Vieh vom Weidgang abhalten. Die Gemeinde
macht sich anheischig, unparteiische Zeugen beizubringen, um mit diesen ihre
vermeintliche possession zu beweisen. Sie bringt tatsächlich als Zeugen bei: Georg
Baur aus Ebersweier, etwa 40 Jahre alt, ist von 1699 bis 1707 mit Kühen oder
Schweinen in den Wald gefahren, ohne daß die Bohlsbacher Einwendungen
machten. Jakob Kempf, Bürger in dem Amt Staufenberg, gegen 50 Jahre alt,
sagt aus, sein Vater und er seien von 1676 bis 1680 mit Rindvieh und Pferd in
den Wald gefahren ohne Einrede der Bohlsbacher. Klaus Heitz, Bürger in Ebersweier
, 50 Jahre alt, behauptet, daß 1680 und viele Jahre darauf Vieh mit Roß
und Ochsen im Wald gehütet wurde ohne Scheu oder Einrede eines Menschen.
Martin Armbruster, gegen 70 Jahre alt, gegen 48 Jahr Bürger in Ebersweier,
berichtet, solange es ihm denke, hätten die Ebersweierer in dem Wald ihr Vieh,
Roß und Ochsen gehütet ohne Verwehrung eines Menschen. Christian Gütle,
Heimburger zu Ebersweier, ungefähr 50 Jahre alt, sagt aus, er habe seine Roß
im Wald gehütet ohne Einrede der Bohlsbacher. Peter Glanzmann, Ebersweierer
Bürger, etwa 60 Jahre alt, behauptet, er sei ohne Scheu jederzeit im Wald bis
zum Brunnen gefahren, ohne daß die Bohlsbacher ihn abgetrieben hätten. Bohlsbach
berichtet dagegen an die markgräfliche Regierung, nach einem Vertrag vom
Jahre 1686 wurden ohne Zutun der Gemeinde Ebersweier Steine gesetzt zwischen
Bohlsbach und Rammersweier einerseits und Bohlsbach und Offenburger Spitalgütern
anderseits. Es sind auch Verträge zwischen Bohlsbach und Rammersweier
über das Weidrecht vorhanden aus den Jahren 1455, 1472, 1500, 1623 und 1686,
wobei von Ebersweier nichts gesagt wird. Zudem hat Ebersweier früher nie Anspruch
auf den Wald gemacht, nur haben die Ebersweierer beim Pflügen ihr Zugvieh
ausgespannt und zuweilen im Wald weiden lassen. Es kann durch Zeugen
festgestellt werden, daß die Gemeinde nie das geringste Recht in dem Wald besaß
, der ja immer Bohlsbacher Wald hieß, Bohlsbach hat außerdem eine Waldordnung
vom Jahre 1483. Ja, ein Einwohner von Ebersweier, der im Wald gefrevelt
hatte, ist von den Vorgesetzten von Ebersweier ohne Kontradiktion vor
das Bohlsbacher Gericht gestellt worden. Hofrat Johann Heinrich Grieß wird
puncto juris pascendi einen Augenschein vornehmen und einen Vergleich zwischen
beiden Teilen versuchen. Während Ebersweier zu einem solchen bereit wäre,
gehen die Bohlsbacher keinen ein. Der Augenschein findet am 30. September 1721
statt (1643 und 1668 hatte auch ein solcher stattgefunden). Der Wald ist nur auf
einer Seite besteint mit Marksteinen, die nach innen die Bohlsbacher Wolfsangel

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