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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 154
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0156
Leimengrabung

Valentin Wörner von Durbach klagt, daß an seinem Acker im Ebersweierer
Bann auf Geheiß des Bürgermeisters Leimen gegraben wurde. Doch die Leimengrube
gehört der Gemeinde und liegt noch weit genug von des Klägers Acker
entfernt. Ein Augenschein, der am 11. August 1815 stattfindet, wird die Streitfrage
klären. Quer von der Nesselrieder- zu der Hohlgasse zieht ein Weg, der
sogar nach Angabe alter Männer der Bannprozession diente und die Grenze gegen
Wörners Acker bildet, so daß dieser samt der Spitze zur Allmend und die über
dem Weg befindlichen Hecken zu des Wörners Acker gehören. Es kommt zu einem
Vergleich: die äußerste Spitze des scharfen Winkels bleibt der Gemeinde überlassen
, der Ortsvorstand verbietet, in den zwei Hohlgassen unterhalb des Wörner-
schen Gutes Leimen zu graben, es sei denn, daß Wörner es ausdrücklich erlaubt.

Die Oberfinanzkommission erlaubt, den 11. April 1815, die Anlegung von
9Yj Morgen Waldboden im Hartwald zu Reben unter der Bedingung, daß
dies unter der Leitung des herrschaftlichen Rebmeisters Kiefer zu Durbach unternommen
und darauf gesehen wird, daß nach und nach in der Ebene ebensoviel
Rebgelände in Ackerfeld umgewandelt werde.

Die Mühle im Weiler

Hans Leigast sucht um die Erlaubnis nach, in Weiler eine Mahlmühle mit einem
Gang und eine Plauel zu erbauen, für die Mühle sollte er 2 Viertel Korn-Gült
und 1 fl. Wasserzins und für die Plauel 1 fl. Zins jährlich entrichten. Schon sein
Vater Jakob Leigast hatte auf dem gleichen Platz eine Mühle, die 1675 von den
Franzosen niedergebrannt wurde; von da an lag der Platz öd und wüst.

Gegen dieses Vorhaben erhebt Generalmajor Franz Josef Freiherr von Neveu
Einspruch, da er 200 bis 300 Schritt oberhalb der geplanten Mühle die 1734 bis
auf den Grund von den Franzosen eingeäscherte Mühle wieder aufgebaut habe
und durch die geplante Mühle großen Schaden erlitte. Es wird entschieden, daß
der Bau zu unterbleiben habe, bis der Sachverhalt geklärt sei.

Einlegung eines Teuchs

Die Gemeinde Ebersweier wünscht 1809, zur Wiesenbewässerung einen Teuch
in den Durbach einzulegen, eine Wiese an den Baron von Neveu zu verkaufen,
weil die Gemeinde die Wässerung niemals ganz auf diese Wiese bringe, und daß
der Punkt bestimmt wird, auf den der Teuch eingelegt wird.

IV. Wegerecht. W egdienstbarkeit und Beseitigung eines Feldhags

Michael Kunz von Ebersweier hat im Gewann Scheibeneider mehrere Äcker gekauft
, einen dortigen Weg verlegt, einen Feldhag zur Hälfte ausgestockt und den

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