Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 161
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0163
erhöht worden, die Gesamtsumme beläuft sich also auf 13 867 fl. 22 kr. Der
Johanniterzehnte beträgt 2 fl. 46 kr., der •domkapitelsche (Straßburg) Etterzehnte

1 fl. 12 kr., der Gutleutzehnte 3 fl. 40 kr. Ohne Aufnahme eines Kapitals bei der
Zehntschuldentilgungskasse wäre das Ablösungskapital bereits auf den 6. August
1841 zu bezahlen.

Generallandesarchiv Karlsruhe: Zell 2917, Fessenbach 1027, 1147, Rammersweier 2586,
2587, 2588.

//. Zehntfragen in Gengenbach

Als die Domänenverwaltung Gengenbach im Jahre 1820 von der Stadtgemeinde
Gengenbach als Welschkorn- und Kleinzehnten 41 fl. 42 kr. für 1819 verlangt,
erklärt der Gemeinderat von Gengenbach, diese Schuldigkeit sei eine gemeinschaftliche
Obliegenheit des vormals reichsstädtischen Verbandes, dem Gengenbach,
Ohlsbach, Reichenbach, Schwaibach und Bermersbach angehörten. Während die
beteiligten Gemeinden sich einverstanden erklären, an den 41 fl. 42 kr. mitzuzahlen
, nämlich Gengenbach 8,21 fl., Reichenbach 10,14 fl., Bermersbach 8,15 fl.,
Schwaibach 6,12 fl., meint Ohlsbach, das 8,40 fl. entrichten sollte, die Gemeinde
habe schon von uralten Zeiten her einen jährlichen Beitrag der Kleinzehntkosten
mit 2 fl. 42 kr. bezahlt. Der Gengenbacher Gemeinderat aber ist der Ansicht, diese

2 fl. 42 kr. sei der Etterheuzehnte, der auch von den übrigen Gemeinden an die
Stadtzinsmeisterei entrichtet wurde. An Welschkorn- und Kleinzehnten fordert
der Stadtrat von Gengenbach von Ohlsbach für 20 Jahre 173 fl. 20 kr., von
Reichenbach für 7 Jahre 71 fl. 38 kr., von Bermersbach für 7 Jahre 57 fl. 45 kr.,
von Schwaibach für 7 Jahre 43 fl. 24 kr., zusammen 346 fl. 7 kr. Aber bei der
Zusammenkunft der Gemeindevorsteher konnte kein Resultat erreicht werden,
da besonders der Vogt von Ohlsbach sein Mißtrauen gegen Gengenbach zeigte,
dem nichts anderes übrigbleibt, als klagend aufzutreten. Doch Ohlsbach erklärt
sich unterm 22. April 1824 bereit, 182 fl. zu bezahlen.

Ein Teil der Zehntpflichtigen will 1831 keinen Zehnten entrichten von nur
einer Ohm Wein, ja sogar erst von zehn Ohm an soll der Zehnte gegeben werden.
Der Zehntpächter Joh. B. Fritsch meint dazu, bei dieser Verzehntung könne er
seinen Bestand nicht halten, denn bisher seien von einem Ohm 2 Maß, von 5 Ohm
eine halbe Ohm abgegeben worden. Wie hat es denn das Kloster gehalten? Dieses
hat den Weinzehnten erst vom fünften und zehnten Ohm, nicht aber von kleineren
Mengen bezogen, ausgenommen den Kommunikantenwein. Obgleich es aber in
diesem Unglücksjahr nur wenige Rebenbesitzer zu einem Ohm bringen konnten
und nach Ansicht der Zehntverweigerer noch nie von einem Ohm der Zehnte verlangt
wurde, besteht trotzdem die Domänenverwaltung Gengenbach darauf, daß
die Zehntpflichtigen ihrer Verbindlichkeit nachkommen. Diese werden wegen
Geringfügigkeit des Gegenstandes die Sache nicht weiter verfolgen, sondern auf
gütlichem Wege mit den Zehntbeständern übereinzukommen suchen.

Während Gengenbach im Jahre 1822 für 1300 fl. Abholz verkauft hat, wurden
nur 29 fl. 6 kr., statt der später errechneten 33 fl. 48 kr. als Holzzehnten erhoben.

11 Die Ortenau

161


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0163