http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0166
des großen Zehnten beträgt...... 14 270 fl. 7 kr.
des kleinen Zehnten......... 743 fl. —
des Weinzehnten.......... 3 272 fl. 50 kr.
18 286 fl. 1 kr.
Staatszuschuß mit Zins und Zinseszins macht 6 102 fl. 59 kr.
Offenburg, den 23. Dezember 1838.
Das Ablösungskapital der Zehntbaulasten beträgt
für Chor und Sakristei........ 198 fl. 54 kr.
für Pfarrhaus, Scheuer, Stall usw..... 2 438 fl. 29 kr.
2 637 fl. 23 kr.
Die drei Schauenburgschen Meier besitzen den Zehnten von 17 lA Morgen
Ackerfeld, Vn Tauen Wiesen und 1 Morgen Reben. Die Ablösung des dem
Freiherrl. von Schauenburg-Luxemburgschen Erblehen auf den Gemarkungen
Ebersweier und Durbach zustehenden Zehnten von einem Areal von 28 Morgen
ergibt ein Ablösungskapital von 1571 fl. 22 kr.
Staatszuschuß........... 314 fl. 17 kr.
und Zins und Zinseszins....... 150 fl. 56 kr.
belaufen sich auf.......... 465 fl. 13 kr.
Bei der Grenzberichtigung zwischen der Gemarkung Ebersweier und
Unternesselried kommt 1815 ein Vergleich zustande, wobei die eine Hälfte an
Unternesselried, die andere Hälfte an Ebersweier fällt entlang dem Wiedergrüner
Weg. Die Grundherrschaft von Frankenstein ist mit dem Vergleich einverstanden.
Generallandesarchiv Karlsruhe: Ebersweier 409/1096, 1097, 1099, 1100—1105, 1107,
1108.
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