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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 192
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0194
Die wirtschaftlichen Grundlagen
der Abtei Gengenbach*)

Von Karlleopold Hitzfeld

2. Kapitel: Die Curtis Tutschfelden

Die vorhandenen Quellen ergeben erst vom 12. Jahrhundert an ein genaueres
Bild über die Klosterhöfe.

Am frühesten tritt ausgesprochenermaßen einer der am weitesten vom Sitz der
Herrschaft entfernten Höfe ins Licht der Geschichte: die Curtis Tutschfelden,
nämlich im Jahre 11391). Dieser Ort ist eine kleine Siedlung in den Vorbergen
über Herbolzheim mit kleiner Gemarkung (242 ha) und liegt gerade am Südrand
der Ortenau, als dessen Südgrenze man die Bleich ansieht2). Die daneben liegende,
heute selbständige Gemeinde Broggingen gehörte damals noch unabgetrennt zu
Tutschfelden. In beiden besaß die Abtei die Zehntrechte. Darum heißt es in einem
Berain aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts „Tuschuelt oder brockingen. In disen
zehenden gehöret korn, win unde howe, groß (Zehnt) unde etterzehende zuo
samen3)".

Die gleiche auffallende Benennung treffen wir 1287 in der Besitzbestätigung
durch Papst Nicolaus IV. Dort heißt es: „Auch die Zehntrechte und was immer ihr
an Rechten habt in Curte Tußvelden4)." Einzig bei diesem Klosterhof begegnet
uns ständig die Bezeichnung als „curtis". Es ist augenscheinlich eine alte, feststehende
Benennung, die hier einen besonderen Grund haben muß. Die alten
Königshöfe wurden nämlich durchweg „curtes" genannt, ohne Unterschied der
Größe, und ein solcher war nach der Tradition tatsächlich in Tutschfelden5). Das
würde zwanglos erklären, warum hier einmalig in den Quellen zur Wirtschaftsgeschichte
des Klosters der Wirtschaftshof stets curtis genannt wird, während sonst
die Klosterhöfe immer „curiae" heißen. Zuweilen wird anderwärts so unterschieden
, daß die kleinen Gülthöfe curtes, die großen curiae heißen. In den
Güterverzeichnissen von Gengenbach werden die Klosterhöfe immer „curiae"

*) Siehe „Orteuau", 38. Heft 1958.

*) Deciinas etiam curtis Tutsuelt, in der Besitzbestätigung des Papstes Innozenz II. für die Abtei
Gengenbach vom 28. Februar 1139 (= J 1139).

-) In einer U. von 972 wurde es einmalig Tuttesvelda in pago Brisikewe genannt. Kleine Grenzplätze
wurden zuweilen bald zum einen, bald zum andern Gau gerechnet, zumal die Einwohner meist
auch Güter im Nachbargau hatten. Vgl. Ortenau 1952, 200 ff.; 1954, 187.

»| B 2792 (Ende 14. Jahrhundert) fol. 34.

4) § 24: Decimas quoque et quidquid iuris habetis in Curte Tußvelden, U. vom November 1287,
GK 30/90 Gb Stift. 5) Ortenau 1929, 226.

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