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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 207
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diesen ehemaligen Abtshof als jetzt bürgerliches Gut mit allen bürgerlichen Umlagen
, Abgaben, Steuern, Schätzungen, städtischer Fron usw. zu belasten, während
die Curie ja frei war. Abt Placidus Thalmann (1680—1696) fand durch Nachforschung
, daß es de iure eine Kloster-Curie war und verlangte vom Inhaber die
Empfangsgebühr von 5 Schilling, was jener auf Verbot des Gengenbacher Rates
hin verweigerte. 1693 starb der Bauer, worauf der Abt die Wiederherstellung der
Curie vom Rat verlangte unter Vorlage seiner Nachweise. Der Meier brauchte
nämlich wie bei allen Curien keinen Getreidezehnt zu zahlen und sammelte
außerdem noch den Zehnten vom oberen Binsmatthof.

Um die schöne Eintracht zwischen Kloster und Bürgerschaft nicht durch Streit
zu trüben, gab sich das Kloster mit einer neuen Vereinbarung zufrieden. Die
Curie galt als erloschen; der Besitzer sollte jährlich 5 Gulden bezahlen, und der
Zehnte wurde fast umsonst für 5 Schilling verpachtet. Dazu kamen noch die
Fälle93). Dadurch war aus der bevorrechteten Curie ein gewöhnlicher Pachthof geworden
, der dem Kloster aber gleichwohl einen etwas höheren Ertrag brachte.
Das geschlossene Verwaltungsgebiet Binsmatt trat stets als selbständige Einheit
auf neben Reichenbach, Heidiger und Pfaffenbach94).

Selbständig neben der Stadt Gengenbach stand immer der Weiler Bruggenhausen
(1524, 1587/88, Bruckenhausen 1597, 1614). Es war eine späte Kleinsiedlung bei
der Zollstelle bzw. bei der Floßbau- und Floßanlegestelle95). Eine eigene Curie
war dort nicht.

1139 waren die Rodungen in der Gengenbacher Gegend erst in den Anfängen,
denn andere Namen finden sich keine in dieser ältesten Besitzurkunde, abgesehen
von Oberdorf vielleicht, das aber mit Gengenbach identisch war. Weiter im Süden
weitet sich das Tal zu breiterer Räumigkeit, und die älteste Besitzurkunde von
1139 brachte aus dieser Gegend schon vier Namen, die also die ältesten Grundherrschaftsbezirke
dort darstellten:

Zell a. H., Harmersbach, Nordrach und Steinach. Der natürliche Mittelpunkt in
diesem Bereich war Zell, an einem von der Natur bevorzugten, weiträumigen
Platz. Es mag auch die erste dieser gengenbachischen Siedlungen gewesen sein.
Von Disch liegt eine ausführliche Stadtgeschichte vor. Zu klären bleibt hier nur
die Zeit der Erhebung zur Stadt. In der großen Besitzurkunde N 1287 wurde
Zell noch als „villa" = Dorf bezeichnet. In L II 1331 dagegen ist es bereits
„Stadt". In der dazwischenliegenden Zeit von etwa 40 Jahren wurde die alte
Siedlung Zell von der Abtei genau nach Gengenbacher Muster zur Stadt erhoben.
Es galten für Zell die gleichen Abhängigkeitsverhältnisse als Stadt der Abtei wie
für Gengenbach96). Nach der Aufzählung der Grundherrschaften heißt es in J 1139
dann weiter „mit den Forsten und Gewässern und allem, was dazugehört". Sie

") Es waren im Klostor keine Urkunden über die Verpachtung dieser Curie mehr vorhanden, wie
der Protokollsehrciber noch besonders angemerkt hat. H 229, 419 f.

") B 2795/2802 von 1524 bis 1594, B 280? von 1587/88, B 2809/10 von 1597, B 2812 von 1614, B 2816
von 1656, B 2818/19 von 1656, 1681, 1693 und die späteren.

,s) Originaleintrag um 1400, Kop 627 fol. 49 a.

") Belege s. im Kapitel Verfassung der Klosterherrschaft; Disch, Die Reichsstadt Zell a. H.; über
den Curienhof: Staedele 1954, 128.

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