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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 154
(PDF, 128 MB)
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mußte die heftigsten Gegenwirkungen hervorrufen. Der weitschauenden Politik des
Gengenbacher Abts Lambert von Burne30) hatten es die Städte zu danken, daß
ihnen der Kaiser 1366 den Straßburger Ansprüchen zum Trotz die ausschließliche
Gerichtsbarkeit des Zwölferrats und die Verbindlichkeit der Ratsweistümer bestätigte
. Dieses seitdem immer wieder erneuerte Privileg hat jederzeit als Eckpfeiler
der städtischen Verfassungen gegolten. Aber bei alledem hielt sich das reichsstädtische
Leben in der Ortenau doch in sehr bescheidenen Grenzen. Gengenbach und Zell,
die im Schatten der reichen und anspruchsvollen Abtei lebten, konnten es nie zu
nennenswerter Bedeutung bringen. Offenburg überragte sie weit, aber auch diese
Stadt hat sich doch, nicht so glänzend entwickelt, wie es ihrer überaus günstigen
Verkehrslage eigentlich entsprochen hätte. Das wirtschaftliche und politische Ubergewicht
des so dicht benachbarten Straßburg wirkte erdrückend. Die Ortenau gehörte
nicht nur wirtschaftlich zum Hinterland der elsässischen Hauptstadt; auch
ihre territoriale Gestaltung wurde von Straßburg aus entscheidend beeinflußt.

Durch die Ausdehnung der Straßburger Diözese über das ganze
Gebiet der Ortenau wurden die Bischöfe frühzeitig dazu gedrängt, auf dem rechten
Rheinufer auch weltliche Rechte und Besitzungen zu erwerben. Schon 1070 faßten
sie mit der Erwerbung von Ulm und Ullenburg im Renchtal festen Fuß, ein
Jahrhundert später war auch weiter südlich, in der Ettenheimer Gegend, der Grundstock
eines weiteren Besitzkomplexes in ihrer Hand. Ihr Versuch, während des
Interregnums durch Erwerbung des Kinzigtales eine Brücke zwischen diesen beiden
Gebieten zu schlagen und so fast die gesamte Ortenau in ihrer Hand zu vereinigen,
hatte, wie bereits berichtet wurde, nur vorübergehenden Erfolg, aber um so glücklicher
waren die Bischöfe des 14. Jahrhunderts im Ausbau ihrer Renchtaler und
Ettenheimer Besitzungen. Die ewige Geldnot der deutschen Könige und der wirtschaftliche
Niedergang des Hauses Fürstenberg gaben ihnen erwünschte Gelegenheit,
Stück um Stück hinzuzuerwerben und dadurch ihren Streubesitz zu geschlossenen
Herrschaften abzurunden. Schon 1271 sah sich Fürstenberg veranlaßt, die Hälfte
des Dorfes Oberndorf bei Oberkirch und das Ramsbachtal abzugeben, 1303 folgten
Fürsteneck und Oberkirch mit reichem Zubehör in der Nachbarschaft und im Oppenauer
Tal; Friedrich der Schöne verzichtete 1316 auf die Reichsdörfer Renchen,
Ulm, Sasbach und den Rest des Oppenauer Tales; nachdem 1321 noch die letzten
Reichsrechte in dieser Gegend dem Bistum überantwortet waren, sah sich dieses im
glücklichen Besitz einer zusammenhängenden Gebietsherrschaft mit eigener, von der
Landvogtei unabhängiger Jurisdiktion. Oberkirch, das den Mittelpunkt bildete, erhielt
1326 von Bischof Johann I. Stadtrecht und wurde ummauert; von dieser Stadt
trug seitdem die ganze Herrschaft ihren Namen. Sie unterstand einem Vogt oder
Amtmann, der mit dem Amtsschreiber in Oberkirch residierte und die höhere Gerichtsbarkeit
ausübte; Berufungen gingen an das Hof- und Appellationsgericht, das
sich in Zabern, später in Euenheim befand. Für die niedere Gerichtsbarkeit und die

3l,lj Lambert, einer der bedeutendsten Staatsmänner des Zeitalters, gelangte als Ratgeber Karls IV. und
Inhaber mehrerer Bischofssitze zu hohen Ehren. Er entstammte wohl kaum, wie Gothein 242 angibt, dem
Patriziergcschlecht von Berne, dürfte überhaupt nicht in Gengenbach einheimisch gewesen sein, sondern ist
eher dem elsässischen Adelsgeschlecht von Burne (= Niederbronn) zuzuweisen.

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