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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 155
(PDF, 128 MB)
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Verwaltung wurden die sechs Gerichtsbezirke Oberkirch, Kappel, Sasbach, Op-
penau, Ulm und Renchen geschaffen; in jedem dieser Bezirke bestand ein Zwölfergericht
, das sich aus einem Schultheißen, einem Stabhalter und zehn von der Bürgerschaft
präsentierten Gerichtsmännern zusammensetzte.

Weniger umfangreich waren die Besitzungen des Bistums im Süden der Ortenau.
Das Amt Ettenheim umfaßte nur einen schmalen Streifen am Rande unserer Landschaft
und dehnte sich im übrigen über die benachbarten Teile des Breisgaues aus.
Erst im 18. Jahrhundert erlangten die Bischöfe auch die uneingeschränkte Landeshoheit
über das Kloster Ettenheimmünster, das seitdem ein besonderes Klosteramt
bildete. Übrigens waren beide bischöflichen Herrschaften, Oberkirch und Ettenheim,
ebenso wie die Landvogtei meistens im Besitz von Pfandherren, besonders seitdem
im ausgehenden 14. Jahrhundert die Regierung Friedrichs von Blankenheim das
Bistum in schwere Schulden gestürzt und einer Periode trauriger Mißwirtschaft entgegengeführt
hatte.

In enger Verbindung mit dem Bistum griffen auch die unterelsässischen Herren
von Lichtenberg über den Rhein. Ursprünglich wohl ein unbedeutendes
Ministerialengeschlecht, waren sie im 13. Jahrhundert als Inhaber der Straßburger
Vogtei zu hohem Einfluß emporgestiegen, und vollends als die Brüder Konrad und
Friedrich nacheinander die Straßburger Bischofswürde erlangten (1273—1305), war
bequeme Gelegenheit zu einer ausgiebigen Territorialpolitik gegeben, die alsbald
auch das rechte Rheinufer in ihren Kreis zog. Zu Willstätt, das wohl schon am Anfang
des 13. Jahrhunderts in Händen der Lichtenberger war, kam reicher Besitz
hinzu: Ludwig von Lichtenberg erscheint 1274 als Herr des Dorfes Rheinbischofsheim
, Johann konnte 1295 seiner Gemahlin Adelheid bereits 17 Dörfer der Kehler
Gegend, die er vom Bistum zu Lehen trug, als Pfand für ihr Wittum verschreiben.
Bischof Konrad baute die Herrschaft noch weiter aus; eine Stadt, die er 1298 aus
den Quadersteinen der zerstörten elsässischen Burg Krax errichtete, erhielt in bewußtem
Gegensatz zur Stammburg des Geschlechtes den Namen Lichtenau. Willstätt
und Lichtenau wuchsen sich zu Mittelpunkten der lichtenbergischen Herrschaft
aus und bildeten den Sitz zweier Ämter, deren jedes mehr als ein Dutzend Dörfer
umfaßte. Zuweilen, wenn Erbteilungen die Güter des Hauses zersplitterten, wurden
auch die beiden rechtsrheinischen Ämter auseinandergerissen und kamen an verschiedene
Herren. Im 15. Jahrhundert wurden sie wieder vereinigt, aber bald danach
— 1480 — starb das Geschlecht Lichtenberg, das inzwischen die Grafenwürde
erlangt hatte, aus. Die Nichten des letzten Lichtenbergers waren mit den Grafen
Philipp von Hanau und Simon Wecker von Zweibrücken-Bitsch vermählt, die ihr
Erbrecht gegen den Straßburger Bischof mit den Waffen behaupten mußten. Ein
Vergleich sprach schließlich Willstätt dem Hanauer, Lichtenau dem Zweibrücker zu.
Amt Lichtenau wurde nach dem Tode der Gräfin Elisabeth von Hohenlohe, der
Witwe Ludwigs V. von Lichtenberg, Heiligabend 1488 ein gemeinsam regiertes
Kondominat.

Im Süden der Ortenau waren seit Jahrhunderten die Herren von
Geroldseck ansässig, die es aufs glücklichste verstanden hatten, die autoritätslose
Zeit des Interregnums zum Ausbau ihrer Herrschaft zu benutzen, und auch

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