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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 170
(PDF, 128 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0173
Plünderung durch die ständig wachsenden Bauernscharen nicht zu entgehen. Die
Lage war nun nachgerade so ernst geworden, daß die Obrigkeiten nicht länger
müßig zusehen konnten. Markgraf Philipp, der als Inhaber der Herrschaft Lahr
auch an den Vorgängen in der südlichen Ortenau unmittelbar interessiert war,
sandte seinen Landschreiber nach Lahr, um in Gemeinschaft mit den Abgesandten
der Stadt Straßburg Verhandlungen anzuknüpfen. Aber dieses bei den Oberkircher
und Schwarzacher Haufen bereits bewährte Verfahren hatte hier nicht den gewünschten
Erfolg. Die Bauern blieben zusammen, traten mit den Breisgauer Haufen
in engere Verbindung und beteiligten sich unter ihrem Anführer Georg Heid von
Lahr an den Unternehmungen gegen Kenzingen, Freiburg und Breisach. So konnten
erst nach der Rückkehr der Ortenauer Bauern im Juni die Verhandlungen
wieder aufgenommen werden, ein Aufschub, welcher der bäuerlichen Sache keineswegs
förderlich war, da inzwischen die aufständischen Bewegungen in Schwaben, in
der Pfalz und im Elsaß einen durchaus ungünstigen Verlauf genommen hatten.
Das Kraftgefühl der Herrschaften war dadurch wesentlich gehoben und die Stellung
ihrer Abgesandten bei den nun eröffneten Unterhandlungen ungleich günstiger
, als sie es einige Wochen zuvor gewesen wäre. Der Offenburger Vertrag vom
13. Juni bedeutete daher gegenüber dem von Renchen einen fühlbaren Rückschritt.
Der Wegfall des kleinen Zehnten wurde zwar auch hier beschlossen und die Leistung
von Frondiensten bis zum Abschluß einer endgültigen Einigung vertagt, aber
von den sonstigen Vergünstigungen des Renchener Vertrages ist keine Rede, ja, es
wird sogar die Festsetzung einer Entschädigung für die erlittenen Einbußen ins
Auge gefaßt. Die Stadt Straßburg scheint übrigens diesen Vertrag nicht auf ihre
Untertanen in der südlichen Ortenau ausgedehnt, sondern durch tatkräftiges und
kluges Auftreten die Rückkehr des alten Zustandes erreicht zu haben.

Der zu Renchen geschlossene Ortenauische Vertrag kam im wesentlichen zur
Ausführung. Wie vorgesehen war, nahmen die herrschaftlichen Beamten noch einmal
die Klagen aller Gemeinden der beteiligten Gerichtsbezirke entgegen, die in den
meisten Fällen rein örtlicher Natur waren. Obwohl die Stellung der Landesherrschaft
jetzt nach dem Abflauen der ganzen Bewegung wesentlich gefestigter war,
vermied man es doch klugerweise, den Bogen zu überspannen, und erreichte so
in fast allen Fällen eine beide Teile befriedigende Lösung. Erst auf ernstliche Vorstellungen
des Vogts von Bischofsheim ließ Graf Philipp III. von Hanau nach
Rücksprache mit den Bitscher Räten auf 16. Mai eine gültige Vollmacht im Namen
beider Grafen ausfertigen und besiegeln.

Bald erklärten sich Bitsch und Hanau offen wider den Vertrag zu Renchen und
lehnten seine Forderungen unter Protest ab. Siehe „Ortenau" 1954 und 1955.

Graf Philipp wurde aus diesem Anlaß sogar in eine Fehde mit der Stadt Straßburg
verstrickt, die einigen Haupträdelsführern, darunter Schütterlin und Jörg
Hörder von Eckartsweier, eine Zuflucht gewährt hatte und zu deren Auslieferung
nicht verpflichtet zu sein glaubte. Als Hörder, der Straßburger Bürger geworden
war, bei einem Aufenthalt in Willstätt von dem dortigen Amtmann eingekerkert
wurde, schritt die Stadt bewaffnet ein. Doch war ihr Unternehmen, zumal da
Hörder inzwischen schon die Freiheit wiedererlangt hatte, überflüssig und wenig

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