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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 174
(PDF, 128 MB)
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Die Abtei Gengenbach, die in wirtschaftlicher Beziehung schon längst vom Landvogt
und der Stadt in Abhängigkeit stand und in dem oben bereits erwähnten
Vertrage von 1525 mit Mühe und Not der völligen Mediatisierung entgangen war,
geriet in der Folgezeit mehr und mehr unter den Einfluß ihrer begehrlichen Nachbarn
. Bis zum Tode des Abtes Philipp von Eselsberg (1531) erfreute sie sich noch
einer verhältnismäßig sicheren Lage. Die Absichten der protestantischen Stadt, sich
das Kloster völlig unterzuordnen und seine Einkünfte zur Bestallung evangelischer
Prediger zu verwenden, wurden vereitelt, und der im Jahre 1529 nochmals unternommene
Versuch, das Kloster in ein weltliches Stift umzuwandeln, scheiterte an
dem Widerspruch der Bischöfe von Straßburg und Bamberg. Aber nach Philipps
Tod trat ein völliger Wandel der Verhältnisse ein. Schon während der Sedisvakanz
hielt der Landvogt das Kloster mit seinem Amtmann und einigen Knechten besetzt
. Im Verein mit der Stadt setzte er es dann durch, daß eine ihm völlig ergebene
Kreatur, Melchior Horneck von Hornberg, den Abtstuhl bestieg (1531—1540),
dessen Mißwirtschaft das Kloster an den Rand des Abgrundes brachte. Der Personalbestand
war so vermindert, daß im Jahre 1533 außer dem Abt und dem
Prior Friedrich von Keppenbach nur noch ein Konventuale gezählt wurde. Der
Prior, eine selbstsüchtige und kleinliche Persönlichkeit, hat wenigstens das Verdienst
, die Interessen des Klosters gegen den unwürdigen Abt, der die neue Lehre
offen begünstigte und ein mehr als skandalöses Leben führte, mit unbeugsamer
Tatkraft vertreten zu haben. Bereits im April 1532 begann er beim Straßburger
Bischof über die Aufführung des neuen Abtes Klage zu führen, der durch seinen
Lebenswandel und besonders durch leichtsinnige Aufnahme hoher Schulden das
Kloster aufs schwerste schädige; allein dem Grafen von Fürstenberg habe er 200 fl.
ausbezahlt, weil dieser ihm zur Prälatur verholfen. Im Mai wurden in Zabern die
Verhandlungen gegen Melchior geführt, der sich „etwas schimpflich, unprelatisch
und dem gotzhus schedlich halte". Sie endeten damit, daß dem Prior eine Art Mitregiment
eingeräumt wurde. Als dies nichts fruchtete, wurde im Juni auf des Priors
erneute Klage der Abt führ ein Jahr der Administration völlig enthoben. Aber
Melchior war nicht gewillt, sich diese Beeinträchtigung seiner Rechte stillschweigend
gefallenzulassen. Da er sich dahinter verschanzte, daß eine solche bischöfliche Verfügung
ohne Einwilligung des Kastvogtes nichtig sei, mußte im September nochmals
zwischen dem bischöflichen Kanzler und Jost Münch von Rosenberg als Vertreter
des Landvogtes zu Straßburg verhandelt werden. Man gelangte jetzt wenigstens
über die dringendsten Fragen zu einer Einigung. Der Abt, der mit einem
Gulden wöchentlicher Einkünfte aus den Klostergefällen abgefunden wurde, blieb
von der eigentlichen Administration so gut wie ausgeschlossen; im Beisein straß-
burgischer und fürstenbergischer Räte hatten ihm die Klosterschaffner Rechnung
abzulegen. Auch als Melchior im folgenden Jahr durch die Gnade des Kastvogtes
die Verwaltung wieder erhielt, war das kaum mehr als eine nominelle Vergünstigung
; er blieb, wie aus einem am 30. September 1533 abgeschlossenen Vertrage
hervorgeht, unter ständiger Aufsicht des Grafen und seines Ortenberger Amtmannes
. Der Einfluß des Landvogtes erreichte in den folgenden Jahren seinen
Höhepunkt; als er am 17. August 1534 einen Streit zwischen Kloster und Stadt

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