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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 175
(PDF, 128 MB)
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um die Schulmeisterstelle schlichtete, setzte er es durch, daß das Kloster einen
großen Teil der Besoldung des evangelischen Lehrers übernahm. Wenige Jahre
später erreichte er auch endlich, daß evangelische Prädikanten ins Kloster eingeführt
und aus klösterlichen Mitteln unterhalten wurden. Als Abt Melchior 1540
starb, schien die Abtei wirklich den Mediatisierungs- und Reformplänen Wilhelms
unwiderruflich ausgeliefert zu sein.

Während so die evangelische Lehre in den zwei ersten Jahrzehnten ihres Bestehens
im ganzen mittleren Teil der Ortenau, dem Kinzigtal, den Reichsstädten
und der Landvogtei, in unverkennbarem Fortschreiten begriffen war, vollzog sich
ihre Ausbreitung in den Nachbarterritorien weit langsamer und wurde durch Rückschläge
politischer und dynastischer Natur immer wieder von neuem gehemmt.
Der Prädikant Martin Enderlin von Straßburg kam Ende Januar 1525 zu Lichtenau
in Haft, da er versäumte, bei den Amtleuten die Erlaubnis zur Predigt einzuholen
.

Die Abtei Schwarzach besaß nach 1525 keinen Einfluß im Kirchspiel Scherzheim-
Lichtenau. Die Grundherrschaft setzte Prädikanten ein. Siehe „Ortenau" 1952/53.

1527 kaufte Hanau den Bitscher Anteil am Gericht Lichtenau und schuf damit
der Reformation freie Bahn. Der Stab Bischofsheim blieb weiterhin Gemeinschaftsbesitz
.

In gütlichen Unterhandlungen stellte der Abt 1529 und 1532 Pfarrsatz und
Zehnten im Kirchspiel Scherzheim-Lichtenau der Herrschaft Hanau anheim.

Im Hanau-Lichtenbergischen Gebiet wirkte nicht nur der Einfluß der Klöster
Allerheiligen und Schwarzach, sondern auch die Mitregierung des streng katholischen
Grafen Reinhard von Zweibrücken-Bitsch im Sinne der Erhaltung der alten
Lehre ein. Die Abneigung gegen Neuerungen, durch diese Einflüsse gestärkt, kam
gelegentlich zu drastischem Ausdruck, so etwa 1523, als der Pfarrer des Dorfes
Sand, dessen Pfarrsatz dem Kloster Allerheiligen zustand, von der Kanzel herab
und sogar auf offener Straße in Straßburg selbst die dortigen Prediger Capito und
Zell für Ketzer und Bösewichter erklärte und nur durch bischöflichen Einfluß vor
der Aburteilung durch die städtischen Behörden geschützt werden konnte. Graf
Philipp III. von Hanau-Lichtenberg war seit 1525 der evangelischen Lehre offen
zugetan; er ordnete 1526 die Abschaffung der Seelenmesse an und bat den Straßburger
Rat, ihm den Prediger Capito auf einige Zeit zu überlassen, was von der
Stadt nur mit Rücksicht auf Capitos persönliche Sicherheit abgeschlagen wurde.
Aber diesen Anfängen entsprach der Fortgang nicht. Ein an sich unbedeutender
Zwischenfall zeitigte noch im gleichen Jahre politische Differenzen der Stadt
Straßburg mit dem Grafen, der bald seine heftige Erbitterung von der Stadt auch
auf die durch sie vertretene evangelische Lehre übertrug und bis zu seinem Tode
(1538) keinerlei Neuerungen in seinem Territorium duldete. Auch sein Sohn und
Nachfolger Philipp IV. ließ die ersten Jahre seiner Regierung verstreichen, ohne
an dem bestehenden Zustand etwas zu ändern, und entschloß sich erst nach dem
im Jahre 1544 erfolgten Tode seiner Gemahlin Eleonore von Fürstenberg zur Einführung
der Reformation. Er ließ sich nun auch dadurch nicht mehr beirren, daß
eine Synode von 21 Geistlichen, die er im Mai 1545 in seiner elsässischen Residenz

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