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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 192
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Termin für den Übertritt zur katholischen Kirche oder den Abzug aus der Markgrafschaft
festzusetzen, und noch im April 1625 wurde dem Bühler Vogt auf eine
Klage des Pfarrers hin befohlen, die vorhandenen Lutheraner aus dem Lande zu
weisen.

Noch viel größer waren die Schwierigkeiten, denen die Rekatholisierung in der
Herrschaft Lahr-Mahlberg begegnete, da hier schon seit 1553 die Reformation eingeführt
war und das mitregierende Haus Nassau der Augsburgischen Konfession
unbedingt anhing. Markgraf Wilhelm mußte bei der Huldigung im Jahre 1622 versprechen
, keine Änderung im Kirchenwesen einzuführen. Als er fünf Jahre später
Miene machte, diesem Versprechen untreu zu werden, traf er auf den hartnäckigen
Widerstand der Grafen von Nassau, die seinen Versuch, in der Lahrer Schloßkapelle
Schütterer Mönche einzuführen, vereitelten und sich auch seinem Wunsch einer Teilung
der Herrschaft in eine katholische und eine evangelische Hälfte aufs entschiedenste
widersetzten. Bei der Erledigung der Pfarrei Friesenheim kam es Anfang

1628 zum ersten Konflikt. Der Abt von Schuttern, dem das Kollationsrecht zustand,
konnte, gestützt auf einen Befehl des Kaisers, den Pater Placidius Räuber ohne
Rücksicht auf die Proteste der Einwohner und der nassauischen Landesherrschaft in
diese Stelle einführen. Das erneute Verlangen des Markgrafen nach Teilung der
Herrschaft wurde schließlich durch ein kaiserliches Mandat unterstützt, und die Nassauer
Grafen, die hoffen konnten, bei einer Teilung wenigstens die eine Hälfte der
Herrschaft ihrem Glauben zu erhalten, sahen sich genötigt nachzugeben. Über die
Art der Teilung und besonders die zukünftigen Verhältnisse der Stadt und des Stifts
Lahr kam es freilich noch zu dornenreichen Verhandlungen, in deren Verlauf von
Baden sogar der kuriose Vorschlag gemacht wurde, die Stadt Lahr gassenweise unter
beide Landesherrschaften aufzuteilen. Wäre das verwirklicht worden, so hätte sich
Lahr rühmen können, die wunderlichste Blüte zu sein, die deutscher Partikularismus
jemals getrieben hat. Die endgültige Lösung war dann doch vernünftiger: Lahr sollte
mit den Dörfern Burgheim, Mietersheim, Dinglingen, Hugsweier und Altenheim die
eine Hälfte bilden, der Rest mit dem Amtssitz Mahlberg die andere. Nachdem Nassau
sich für Lahr entschieden hatte, vollzog der kaiserliche Kommissar Hermann
Adolf Graf zu Salm, Straßburger Domdekan, die Teilung, und am 12. Oktober

1629 wurde der Teilungsvertrag unterzeichnet. In der nunmehr baden-badischen
Herrschaft Mahlberg ließ Markgraf Wilhelm schon zwei Wochen nach der Huldigung
allen Pfarrern den Dienst aufkündigen; die Pfarreien wurden mit Priestern aus den
benachbarten Klöstern neu besetzt, in Kippenheim eine Niederlassung der Jesuiten
eingerichtet.

Ein Jahr nachdem die Waffensiege der Liga in dieser endgültigen Teilung der
Herrschaft Lahr-Mahlberg auch auf dem Boden der Ortenau eine greifbare Auswirkung
gezeitigt hatten, trat der Krieg mit der Landung Gustav Adolfs in ein
neues Stadium. Er erhielt auch dadurch einen gänzlich veränderten Charakter, daß
der große politische Gegensatz der Häuser Bourbon und Habsburg jetzt bestimmend
neben die religiösen Streitfragen trat. „Acquerir une entree en Allemagne", in diesen
Worten hatte der Kardinal Richelieu 1629 das Ziel der französischen Politik
formuliert; der bequemste Zugang nach Deutschland aber führte über Straßburg

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