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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 220
(PDF, 128 MB)
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mehrfache Truppendurchzüge (1743), aber zu größeren militärischen Operationen
kam es, obwohl im August 1744 Karl von Lothringen mit einem österreichischen
Heere dem französischen Marschall Noailles bei Kehl gegenüberstand, in unserem
Gebiet nicht, und die landverwüstenden Methoden der Kriegsführung, wie man sie
aus früheren Zeiten gewohnt war, blieben der Bevölkerung diesmal erspart. Seit
diesen letzten, langsam abflauenden Nachwehen der großen Kriegsperiode wurde
bis zur Französischen Revolution, also ein volles halbes Jahrhundert lang, der
Friede am Oberrhein nicht mehr unterbrochen.

Der Territorialstaat des ancien regime hatte nun Muße, seine von der rationalistischen
Denkweise des 18. Jahrhunderts genährten Methoden väterlicher Bevormundung
auf die an Zahl und Wohlstand zunehmenden Untertanen anzuwenden, jede
Grenz- und Kompetenzüberschreitung in dem unübersehbaren Gewinkel des deutschen
Staats- und Kirchenrechts in umfangreichen Aktenstücken zu verewigen, die
peinlich berechneten Abgaben pünktlich einzuziehen und die „liebe Justiz und Polizei
", die alle Verhältnisse des bürgerlichen Lebens in ihre Regeln bannte, „gebührend
zu administrieren". „Die Absicht alles dessen", heißt es sehr bezeichnend am Schluß
einer langatmigen Instruktion für den Ortenauer Gerichtsvogt vom Jahre 177368),
„gehet alleinig dahin, christliche, vernünftige und vermögliche Bürger zu ziehen und
also solche für sich und für den Staat glücklich zu machen, welches der große Endzweck
der bürgerlichen Verfassung ist."

Unter den ortenauischen Territorien nahm im 18. Jahrhundert die Markgrafschaft
Baden-Baden bei weitem die erste Stelle ein, die mit ihrem alten
Besitz in der nördlichen Ortenau und der Herrschaft Mahlberg seit Anfang des Jahrhunderts
auch die ganze Landvogtei und die Festung Kehl als Lehen vereinigte. Das
schon lange vor seinem wirklichen Eintreten vorauszusehende Aussterben der baden-
badischen Linie rief daher langwierige Verhandlungen über die Frage hervor, wem
diese Lehen dereinst zufallen sollten. Markgraf Ludwig Wilhelm hatte die Ortenau
erhalten „sub qualitate feudi masculini, auf sein persohn vnndt dero eheleibliche
mannliche abstämbige descendenz, doch ohne daß disses lehen vnndt dessen qualitet
yhemals weder auf sein Marggrafens weibliche posteritet noch desselben jetzmah-
ligen oderkhonftigen agnatos extendiert oder abgeendert werden solle noch möge89)".
Von dem im Jahre 1765 zustande gekommenen Erbvertrag der beiden badischen
Markgrafschaften war also außer den böhmischen Besitzungen auch die Ortenau ausgeschlossen
. Aber das Haus Baden-Durlach, das an diesem wichtigen Verbindungsstück
zwischen seinen oberen und unteren Landen begreiflicherweise das höchste
Interesse hatte, bemühte sich in stets von neuem wieder aufgenommenen Verhandlungen
mit dem Wiener Hof, sich wenigstens die Anwartschaft auf das heimfallende
Lehen zu sichern. Die ersten Sondierungsversuche dieser Art setzten bereits kurz nach
der Belehnung ein. Der durlachische Abgesandte beim Friedenskongreß des Jahres
1714, Geh. Rat Stadelmann, hatte die Aufgabe, „zu einiger Indemnisation und Satisfaktion
des durch den Krieg erlittenen übergroßen Schadens unter anderm auch um

•*) Karlsruhe, GLA. Kopialbuch 774 § 70.

69) Karlsruhe, GLA. Akten Landvogtei Ortenau 502.

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