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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 238
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und deren Operationen zu unterstützen. Bald mußten auch die Österreicher ihre
Stellungen im Rheintal aufgeben, um alle ihre Kräfte im oberen Schwaben gegen
Moreau zusammenzuziehen;Offenburg undKehl erhielten französische Besatzungen.

Der zwischen Frankreich und Österreich am 9. Februar 1801 zu Luneville abgeschlossene
Friede setzte ausdrücklich fest, daß den auf dem linken Rheinufer geschädigten
deutschen Reichsständen für die verlorenen Gebiete Ersatz geleistet werden solle,
ohne aber zunächst die Einzelheiten bestimmt festzulegen, deren Ausarbeitung dem
Regensburger Reichstag vorbehalten sein sollte. In Regensburg nahm man sich, obwohl
der Friede schon am 9. März auch von der Reichsversammlung ratifiziert worden
war, zu dieser dornenvollen Aufgabe reichlich viel Zeit. Die Deputation, die am
2. Oktober zur Regelung der Entschädigungsfrage eingesetzt wurde, trat glücklich
am 24. August 1802 zum erstenmal zusammen. Bonaparte aber war viel zu ungeduldig
, um die territoriale Neugestaltung Deutschlands von dem Schneckentempo
dieser schwerfälligen Reichsregierungsmaschine abhängig zu machen, und schloß deshalb
kurzerhand bereits am 4. Juni 1802 eine Mediations-Konvention mit Rußland,
die einen vollständig ausgearbeiteten Teilungsplan enthielt. Die Reichsdeputation,
der dieser Plan vorgelegt wurde, erklärte sich am 8. September zu seiner Annahme
bereit und machte dabei, um wenigstens den Schein ihrer Beschlußfähigkeit zu wahren
, den Vorbehalt, einige Abänderungen treffen zu können. Aber diese Selbständigkeitsgelüste
brachten der höchsten Repräsentation des Reiches nur einen
schroffen Tadel von Seiten Bonapartes ein, so daß sich die Deputation gezwungen
sah, mit Beschluß vom 25. Februar 1803 den Teilungsplan in allen Punkten zu genehmigen
. Dieser berühmte „Reichsdeputationshauptschluß", der am 25. April vom
Kaiser ratifiziert und am 28. in Regensburg als Reichsgesetz verkündet wurde,
brachte der Markgrafschaft Baden außer der Erhebung zum Kurfürstentum eine
Vergrößerung ihres Gebiets, die ungefähr das Zehnfache der eingebüßten linksrheinischen
Herrschaften betrug. Zu den Entschädigungslanden, die ihr damals zugesprochen
wurden, gehörte der größte Teil der Ortenau: die Grafschaft Hanau-
Lichtenberg, die straßburgischen Ämter Oberkirch und Ettenheim, die Abteien
Gengenbach, Ettenheimmünster, Schwarzach, Allerheiligen, die drei Vereinsstädte
Offenburg, Gengenbach und Zell und das freie Reichstal Harmersbach.

Markgraf Karl Friedrich hielt sich, nachdem der Kaiser und die übrigen Reichsstände
hierin vorangegangen waren, nicht für verpflichtet, die Besitzergreifung der
ihm zugefallenen Lande bis zur endlichen Ratifikation des Hauptschlusses hinauszuschieben
, sondern verfügte bereits durch ein Patent vom 16. September 1802 die
vorläufige Okkupation, die denn auch teils durch den Geh. Rat von Preuschen, teils
durch den Mahlberger Landvogt von Roggenbach in der Zeit von September bis
November allenthalben vollzogen wurde.

Es waren Gebiete von sehr verschiedener Größe und Gestaltung, die jetzt ihr
jahrhundertelanges Sonderdasein jäh abgebrochen sahen und unter dem badischen
Szepter vereinigt wurden. Daß gerade Baden bei dieser großen Länderverteilung
verhältnismäßig am meisten begünstigt wurde, hatte in erster Linie natürlich politische
Gründe, denn es lag im Interesse Frankreichs, „de fortifier le cercle de Suabe,

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