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qui se trouve intermediaire entre la France et les grands etats germaniques", wie
Talleyrand in einem Gutachten vom 20. August 1802 ausführte93). Aber es waren
doch wohl auch keine bloßen Redensarten, wenn der französische Außenminister in
demselben Bericht die Genugtuung der französischen Regierung darüber betonte,
daß gerade dem badischen Markgrafen eine solche Bevorzugung zuteil werde86).
Landvogt von Mahlberg
Freiherr von Roggenbach
Karl Friedrich hatte sich in langer segensreicher Regierung weit über die deutschen
Grenzen hinaus aufrichtige und begründete Achtung erworben, und er zeigte sich
dieses wohlverdienten Ruhmes auch jetzt würdig, als es galt, die neu erworbenen
Landesteile mit dem bestehenden Staatsmechanismus in einen möglichst reibungslosen
Einklang zu bringen. Man löste diese nicht leichte Aufgabe von badischer Seite mit
einer bewundernswerten Tatkraft und Geschicklichkeit.
Schon im November 1802 wurde eine aus dem Geh. Hof rat Stösser, dem Reichsschultheißen
von Rieneck und dem Syndikus Stebel bestehende „provisorische Regierungskommission
der Lande zwischen Schutter und Acher" eingesetzt, die für die
Einzelheiten der verwaltungsmäßigen Überleitung zuständig war, und noch ehe der
Deputationshauptschluß unter Dach und Fach gebracht wurde, regelte bereits das
85) Moniteur 1802 Nr. 334.
S6) .du gouvernement francais, qui ne pouvait voir qu'avec plaisir une augmentation de puissance accordee
ä un prince dont les vertus avaient obtenu depuis longtemps l'estime de PEurope."
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