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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 309
(PDF, 128 MB)
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wurden von beiden Seiten in Angriff genommen und gelangten 1876 zum Abschluß
. Tulla (gestorben 1828) hat die Vollendung seines Werkes nicht erlebt. Sein
Andenken wird von der dankbaren Bevölkerung der Rheinorte treu bewahrt.

Die Korrektion veränderte weithin das Bild der Landschaft: Der Strom wurde
begradigt, mächtige Dämme aufgeführt, Rheininseln verschwanden, der „Altrhein"
erhielt sein charakteristisches Aussehen, die Gesundheitsverhältnisse der Rheinanwohner
und die gesamte Wirtschaft am Oberrhein wurden nachhaltig und in
günstiger Weise beeinflußt. Wenn der Tullaschen Korrektion die Absenkung des
Grundwasserspiegels und damit die Ursache der „Versteppung" zugeschoben wird,
so vergißt eine solche Betrachtungsweise völlig, welche Zustände vor Tulla am
Oberrhein geherrscht haben. Für die Korrektion sind etwa 50 Millionen Mark aufgewendet
worden. Wenn die Wasserbautechnik heute dank der allgemeinen Fortschritte
der Wissenschaft die Korrektion vielleicht anders planen würde, so gilt
doch noch heute das Urteil Honsells: „So darf denn wohl . . . die Korrektion des
Oberrheins von der Schweizer bis zur Hessischen Grenze ein segensreiches Unternehmen
, ein gerade im Gebiet des Wasserbauwesens seltenes Beispiel zielbewußten
und kraftvollen Zusammenwirkens der betheiligten Uferstaaten, und ein Strombauwerk
ersten Ranges genannt werden."

Dem eben erwähnten Baudirektor Max Honseil, einem genialen Wasserbautechniker
, zuletzt großherzoglichem Finanzminister, verdankt die Rheinschiffahrt
die Regulierung des Stroms und damit den Ausbau des Rheins zur Großschiffahrtsstraße
. Der badisch-französische Grenzvertrag von 1840 erwähnte die Frage einer
Verbesserung der Schiffahrt nicht ausdrücklich. Indessen betrachteten beide Vertragschließenden
schon damals die Förderung der Schiffahrt als eine der Hauptaufgaben
des Abkommens. Eine Erklärung der französischen, bayerischen und
badischen Kommissäre der internationalen Rheinbefahrungskommission von 1849
besagt u.a.: „Die Regulierung des Stroms längs der französischen, badisch-
bayerischen Grenze ist nicht ausschließlich wegen der Melioration des Landes, sondern
vielmehr auch zur Verbesserung der Schiffahrt wie der Minderung des Aufwandes
für den Strombau in der Zukunft unternommen worden, und die Resultate,
welche bisher erzielt worden sind, entsprechen vollständig der Absicht, welche zu
Grunde gelegen hat." Tatsächlich konnte dieStrombefahrungs-Kommission in ihrem
Befahrungsprotokoll vom 11. April 1849 feststellen, daß die Schiffahrt unterhalb
Straßburgs sich wesentlich verbessert habe und schon jetzt Schleppzüge bis Straßburg
passieren können, während dies vor Beginn der Korrektionsarbeiten unmöglich
gewesen war. Bei der folgenden Strombefahrung von 1861 stellte die Kommission
weiterhin fest, daß bei günstigen Wasserständen „bereits die größten Rheindampfschiffe
" bis Straßburg gingen. Es unterlag für die Kommission keinem Zweifel, daß
der Rhein unterhalb Straßburgs selbst für die größten Fahrzeuge schiffbar gemacht
werden könne. Bei der Strombefahrung von 1874 stellte die Befahrungskommission
fest, daß die Regierungen die Korrektionsarbeiten „mit großem Fleiß und unermüdlicher
Ausdauer" weitergeführt hatten. Ferner wies sie darauf hin, daß auf
der Strecke aufwärts von Straßburg seit 1872 die Dampfschiffahrt für den Personen
- und Güterverkehr bereits regelmäßig betrieben werde. Nach der Beendigung

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