Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 22
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0024
Amptung, in Jerg Legclers Gastgebers daselbsten Behausung ob den oberen Stuben vrplötz-
lich ein Feur (onwissend wie oder durch was es verwarloßet wiwoll zuerachten einglegt
medit sein worden) mit einem Klapf oder zwen vffgangen, die gassen in Benedict Wein-
lin schmids behausung also pald als gflogen, vnd dermassen in so schneller eil vffgangen,
das das ganz Statlin souil Heuser nämlich Dreißig sechs, innern der ringmauren gewesen,
all mit sampt dem Rath: vnd E. Fl. Dl. Zolhaus ganz vnd gar mit merertheil der burger
Haußrath, on was sie in eil vstragen, verprunnen, das nit ein Haus Innerhalb den ringmauren
, allein in der Vorstadt die Zwen malmülin neben Zwelff Heußern iberbliben. Alsbald
vnns nun nachts solches zuwissen thun worden, seind wür gleich von stundan alhin
griten, die Sachen laider mehr dan erbermlich befunden, gleidi darauf beuolhen, das
E. Fl. Dl. Zoll durch ein burger so vsserhalb in der Vorstatt an der Brüggen gsessen, biß
vf vernen Verordnung einziehen soll, und damit die Stras nit allerdings in abgang kome
zwuo Hcreberg vnd ein Schmidin vfzupauen anordnung thun.

Nun seind ermelte von Schiltach vorhin arme Leuth, haben weder Frucht noch gelt,
vnd damit sie biß vf verner Ordnung vnd erzaigende gnad auch zu essen vnd narung be-
khomen megen, haben wür inen durch gemeine Statt Hornberg 200 fl. an gelt dan es in
unserer Amptung kein Frucht oder ackherpaw hat, fürstreckhen vnd leihen lassen.

Nun kenden vnd werden die von Schiltach das Stadtlin one Hilff nit mehr erpawen
megen, wissen es selber weder zuvassen noch zuhelfen, derwegen weil vnns vnbericht vnd
on beuelch etwas orts zuhandlen nit gepüren wellen, piten E. FI. Dl. wür gantz vnnder-
thenig Jemanden vß dero Rathen (iedoch vff E. Fl. Dl. gneigs bedenckhen) alher abzuordnen
, den augenschein einzunemen, vnd wie in khünfig wider zupawen sein mecht, haben
E. Fl. Dl. wür bei aignen potschaft zuberichten nit vnnderlassen sollen, derselben zu gnaden
vns gantz vnderthenig beuelchend.

Datum im Schloß Schiltach, den 27. Augusti Anno 90
E. FI. Dl. vnderthenige verpflichte

Eberhart Graf zue Tübingen Obervogt am Schwartzwaldt
Unnderuogt zu Hornberg Alexander Widmann."

Die Bevölkerung von Schiltach war sehr niedergeschlagen und mutlos geworden.
Sie stand abermals vor dem Nichts. Noch gab es viele alte Leute in der Stadt, die
als Kinder den großen Stadtbrand vor 57 Jahren miterlebt hatten, dessen ereignisvollen
Begebenheiten noch in aller Munde waren. Und nun diese neue Katastrophe.
Einer Hexe konnte man dieses Mal die Schuld nicht zuschieben. So nahm man sie
als Schicksal auf und, genährt vom Aberglauben jener Tage, wollte man den
Wiederaufbau der Stadt an der alten, ungesegneten Stelle nicht mehr in Erwägung
ziehen.

„Was nun für ein Jamer, Heulen vnnd schreyen wür an unsern weib vnnd
Kindern sehen muessen, ist nit zu sagen vnnd zu schreiben ... All unsere Heuser
mit allem Haußrath, Baarschaft, gar wenig weder was einer in großer eil erwischen
megen, durch ein unversehentlich vffgangen Feuer schier eher dan in dritthalb
Stunden vff den Boden hinweg vnnd abgebrunnen", schrieb der Schultheiß
Johann Vogler, das Gericht und die ganze Gemeinde an ihren Landesherrn.

Daraufhin wurde am 1. September 1590 in Böblingen ein Dekret erlassen, wonach
die Landhofmeister und die Räte „alß bald ein Ausschreiben inn dem gantzen
Fürstenthumb abgehn vnd die Vnderthanen zu einer mitleidenlichen Hilff- vnd
Brandsteur erinnern" seien. Denn rasche Hilfe war notwendig, um den Schiltachern
wieder einigen Lebensmut zu machen. Deshalb wurde sofort der Rentkammer-

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