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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 40
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stube abgehalten. Man warf dann die Frage der Baupflicht auf, und da zeigte es
sich, daß diese Frage gar nicht so einfach zu lösen war. Der Schutzheilige des alten
Gotteshauses war Johannes der Täufer. Die Verwaltung des Kirchenfonds nannte
sich nach ihm die St.-Johannes-Pflegschaft, auch kurz der „H e y 1 i g
z u e S c h i 11 a c h" genannt. Ihr oblag bisher die Pflicht der laufenden Unterhaltung
der Kirche. Seine Mittel reichten aber schon früher zu größeren Erneuerungen
nicht aus, geschweige denn zum Bau einer ganz neuen Kirche. Im geistlichen
Lagerbuch von 1480 und in dessen Renovation von 1717 ist zu lesen, daß das „zu
allen kirchlichen Baulichkeiten erforderliche Holtz aus des gemeinsamen Thals
Waldungen" unentgeltlich zu geben sei. Die Stadt selbst und auch die Bürgerschaft
besaß aber um das Jahr 1480 so gut wie keine Waldungen, denn das ganze Gemarkungsgebiet
gehörte „einig und allein der Herrschaft sambt allen darzue gehörigen
lehen und höfen". Im Laufe der Jahrhunderte hatten sich die Eigentumsverhältnisse
allerdings stark verschoben. Als Schiltach-Lehengericht im Jahre 1810
an das Land Baden fiel, wurden keine Bestimmungen hinsichtlich der Holzlieferungen
zu Kirchengebäulichkeiten getroffen. Und als die Herrschaft Württemberg im
Jahre 1816 ihre letzten Waldungen in unserem Gebiet verkaufte (ihre anderen Güter
hatte sie schon früher abgestoßen), da gab es eben keine „gemeinen Thals Waldungen
" mehr.

Nach dem Bauedikt vom Jahre 1808 war die Zehntherrschaft zunächst für die
Kirche und das Pfarrhaus baupflichtig, an zweiter Stelle erst die Kirchspielgemeinden
. Der „Heylig von Schiltach" verfügte damals über ein Kapital von 2100 fl.
und einer jährlichen Einnahme von 212 fl., während die Zehntherrschaft insgesamt
im Jahr 1415 fl. 30 kr. vereinnahmte. Dieses Kapital war viel zu gering, um auch
nur einer Planung der neuen Kirche nähertreten zu können. So entschloß man sich
im Jahre 1835, ein neues Pfarrhaus zu bauen. Das alte war über 300 Jahre alt
und abbruchreif. Noch im gleichen Sommer begann man mit den Bauarbeiten, und
im November schon zog der Pfarrherr in das neue Pfarrhaus ein. Mit zusammen
3190 fl. hatte dieser Neubau die Mittel des Kirchenfonds erschöpft. Der Bau einer
neuen Pfarrkirche war damit auf spätere Zeiten verschoben.

Doch schon im Jahre 1837 trat man dieser Baufrage wieder näher. Es ging nicht
mehr länger an, daß eine Stadt und ein Kirchspiel wie Schiltach-Lehengericht länger
ohne Pfarrkirche war. Den Auftrag zur Planung der Kirche erhielt zunächst die
Bezirksbauinspektion Donaueschingen, und Bauinspektor Weber legte im September
1837 einen Entwurf vor, der aber allgemein abgelehnt wurde mit der Begründung:
„Die Kirche würde nach dem Plan eher einem Privathaus, denn einem Gotteshaus
ähneln. Das Dach zerfällt in unzählige Dächlein . . . nichts als Giebel und Fensterchen
. Ein magerer Turm soll den Beweis führen, daß das ganze eine Kirche sei . . .
usw." Nun wurde von der Regierung BauinspektorFischerin Karlsruhe
mit der Aufgabe betraut, neue Entwürfe und Pläne zu liefern. Im Dezember 1838
war dann diese Arbeit in der Hauptsache fertig. Der Kostenvoranschlag für den
Neubau belief sich auf 29 886 fl.

Noch stand die alte Kirchenruine. Ein Gemeinderatsbeschluß im Dezember 1838
verfügte deren Abbruch. Die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgte dann anfangs

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