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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 85
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steigen. Obwohl er nicht einmal zum Schreiber taugte, besaß er 1714 die Frechheit,
wie Dornblüth meinte, sich nach dem Tode Severin Jünglings um dessen Amt zu
bewerben1"). Nach dem frühen Tod des Ignatius Jüngling 1718 wiederholte er
seine Bewerbung. Der Abt begünstigte ihn vor andern Bewerbern und rühmte ihn
vor dem Kapitel nicht nur als sehr erfahren, sondern auch als sehr sorgfältig, überaus
geschickt und zuverlässig. Daraufhin nahm ihn das Kapitel zum Oberschaffner
an, sogar mit allen Einkünften der früheren wissenschaftlich gebildeten Oberschaffner
, die zudem noch die Kanzlei verwaltet hatten. Da er aus Mangel an
wissenschaftlicher Bildung nicht in der Lage war, Verhandlungen und dergleichen
für das Kloster zu führen oder Urkunden abzufassen, sollte noch ein Rechtsgelehrter
als Kanzleipräfekt angestellt werden.

Allein Baumgartner wurde die größte Enttäuschung für das Kloster, obgleich er
es durch eine gewinnende Mundfertigkeit verstand, alle Fehler und Schwächen zu
überdecken und die Aufmerksamkeit davon abzulenken.

Für das Amt des Kanzleipräfekten sollte 1718 zum Ausgleich ein Jurist genommen
werden, der zugleich genügend praktische Erfahrung hätte 158). Von drei
Vorgeschlagenen wurde ausgerechnet der unfähigste berufen: Funckh aus Weingarten
. Er stand zuvor in Diensten des Grafen Anton von Fürstenberg in Donaueschingen
. Dieser empfahl dem gerade dort weilenden P. Anselm Bender den
Funckh für die Kanzlei. Ob er ihn fortgelobt hat, mag dahingestellt bleiben.
Bender, der etwas selbstherrlich dem Grafen sein Wort gegeben hatte, pries dem
Abt den Funckh als höchst löblich an. Ohne vorherige Konsultation des Kapitels
übertrug daher der Abt dem Funckh, als er sich persönlich als Bewerber vorstellte,
die Kanzleipräfektur. Schon bei seinem Einzug begann das Unheil für das Kloster.
Als er am 1. Juni mit seiner Mutter kam und keine Wohnung für ihn im Klosterbezirk
frei war, mußte von Caspar Bender ein Haus in der Stadt für 20 Gulden
Jahresmiete gemietet werden. Auch im Amt enttäuschte er die guten Mönche aufs
grausamste. Sowohl im Recht als auch in der Praxis war er unwissend, im Benehmen
roh, stumpfsinnig, ohne feinere Umgangsformen, „in allem einem Halbverrückten
ähnlich", gewöhnlich schon am frühen Morgen ständig betrunken. Am Gästetisch
plapperte er unaufhörlich, ohne etwas juristisch Brauchbares vorbringen zu können,
so daß der Abt ganz gegen seine Gewohnheit ihm oft vor den Gästen, besonders
den angeseheneren, zu schweigen gebot. In der Kanzlei tat er rein nichts, und in
den drei Dienstjahren verfertigte er kein Protokoll außer einigen wiederkehrenden
Ceremonialien. Als er sah, daß er allen unwillkommen und verhaßt war, und die
Entlassung von Seiten des Klosters befürchtete, verzichtete er im Herbst 1721 von
selbst auf sein Amt i5e).

Nach solchen Erfahrungen besetzte der Abt diese Stelle nicht mehr, sondern
P. Großkeller Augustinus Dornblüth mußte 12 Jahre lang die Kanzlei mitversehen
. Erst 1730 wurde der Jurist Grieninger für diese Stelle angenommen lu0),

157) Ebenda 1714, 590.

158) Ebenda 1719, 624.
15») Ebenda 1719, 624 f.
l»0) Ebenda 1719, z. B. 617.

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