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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 86
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0088
Während dieser Zeit konnte Dornblüth den Oberschaffner Baumgartner genauer
beobachten, nachdem ihm als Großkeller schon vieles aufgefallen war. Im Jahr
1731 glaubte er es vor seinem Gewissen nicht länger verantworten zu können und
schrieb eine Denkschrift über die Verwaltungstätigkeit des Oberschaffners mit dem
Antrag auf Entlassung 161).

Da dieser nicht einmal recht lesen und schreiben konnte, war er an sich schon
außerstande gewesen, seinen Dienst wie seine Vorgänger zu leisten, und hat sich
nicht einmal Mühe dazu gegeben. So hat er nicht eine einzige seiner Pflichten erfüllt
. Mit Lesen, Schreiben, Protokollieren, Ingrossieren, Kopieren aus alten Urbarien
und Urkunden tat er nicht das mindeste, ja nicht einmal die mit auswärtigen
Gütern, Lehen usw. geschehenen Veränderungen und Anordnungen, noch weniger
seine auswärtigen Aufträge hat er je protokolliert, woraus bereits größte Nachteile
und Verluste für das Kloster entstanden sind.

Entgegen dem ausdrücklichen Verbot, die Amtsgeschäfte zu Hause zu verrichten
usw., hat er alle Schaffnei-Dokumente in seinem Haus gehabt, dort mit den Abgabepflichtigen
die Schaffnei-Angelegenheiten verhandelt, aber nur, wenn sie von
selbst kamen und es ihm gelegen war. Viele beschwerten sich wegen Abweisung. Nur
wenn er gerufen wurde, ließ er sich in der Kanzlei sehen und hat auch keine Registratur
geführt.

Die Rechnungslegung war seine zweite Hauptbeschäftigung. Nicht ein einziges
Mal hat er auf die bestimmte Zeit die Abrechnungen gefertigt, die Ausstände aber,
ungeachtet öfterer diesbezüglicher Befehle, höchstens zweimal beigelegt, die Rechnung
sehr konfus gestellt, auch keine Quittungen oder Urkunden ausgestellt.

In der Einziehung der Zinse, dem Hauptmerkmal seines Amtes (früher Zinsmeister
!), war er dermaßen saumselig, daß er sich darum trotz häufiger Befehle des
Abtes nicht im mindesten gekümmert hat. Keinen einzigen Abgabepflichtigen hat er
zur Zahlung gebracht, so daß bei der Abrechnung vom August 1731 noch 4638
Gulden an Geld, 150 Viertel Korn, 600 Viertel Hafer, 195 Viertel Nuß ausstanden,
an welchen wegen allzu hohen Auflaufs sehr vieles nachgelassen werden mußte.

Als er den Titel Unter- und Landschaffner angenommen hatte, hat man ihm
die Verwaltung des Kastens allein anvertraut, um dem neuen Titel auch ein
Geschäft zuzuordnen. Hier war er ebenso saumselig. Auch hier mußte man
wegen der Höhe der ausstehenden Gebühren beträchtliche Nachlässe gewähren.
Darüber hinaus waren nach einer Aufstellung des Großkellers allein im Amt Mahlberg
374 Viertel Zehntfrüchte und 48 Gulden Geld, an Gülten 271 Viertel und
348 Gulden Geld rückständig, wovon besonders Zehntfrüchte wegen Todfall der
Beständer meistens verlorengingen. Beim früheren Meier von Ottenweier gingen
ebenfalls alle rückständigen Zehnten verloren. Die zwei Meier zu Biberach haben
30 Jahre lang den Zehnten nicht entrichtet und sind durch Baumgartners Schuld
zehntfrei gelassen worden. Wenn die Pachtzeit der verpachteten Zehnten beendet
war, z. B. in Bühl und Niederkappel, hat er zum Nachteil des Klosters nicht
neu verpachtet. Seine Unwissenheit war schuld, daß die Abtei den Welschkorn-
zehnten viele Jahre lang nicht erhalten hat. Bei der Stadt Gengenbach, ebenso zu

Ebenda 1719, 607 bis 623.

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