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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 93
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0095
Man sollte meinen, es müßte doch ein leichtes sein, die Klosterhöfe festzustellen,
denn das Kloster wird doch Verzeichnisse darüber gehabt haben. Aber gerade da
liegt die große Schwäche der Klosterverwaltung. Das Kloster sparte sehr an weltlichem
Personal. Bei den Beamten ist eine große Nachlässigkeit festzustellen, der
auf seiten des Klosters eine zu große Vertrauensseligkeit und Nachsicht entsprach.

Wir besitzen freilich ein Berain aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts, das eine
Beschreibung der Kurien enthältlso). Schon ein oberflächliches Durchblättern dieser
Handschrift zeigt, daß z. B. bei den Kurien Fußbach, Beiern, Schwärzenbach und
Altenheim nur die Namen der Höfe als Überschrift angeschrieben sind, worauf ein
größerer leerer Raum folgt ohne alle weiteren Angaben. Von diesen vier Höfen
sind die ersten drei in unmittelbarer Nachbarschaft der Abtei. Der Schreiber hatte
wohl seine Unterlagen nicht beisammen und verschob deshalb die Vervollständigung
auf später. Allein es ist nie dazu gekommen.

Außer diesen vieren, wo wenigstens der Name als Überschrift ein einsames Dasein
führt, fehlen mehrere Höfe überhaupt völlig, die ansonsten sicher und oft bezeugt
sind, z. B. Reichenbach-Hub, die zwei Kurien in der Einach, Pfaffenbach, Ohlsbach,
Harmersbach, Reichenbach bei Geroldseck, Nordrach, Steinach, um nur die aus dem
nahen Kinziggebiet zu nennen, wo die Unterlagen doch leicht hätten beschafft
werden können. Ebensoviel fehlen von den Höfen im Rheintal und im Elsaß; von
den Kurien im Neckarraum ist nicht eine einzige genannt. Dies verrät zur Genüge,
daß die Hauptverwaltung der Klosterherrschaft nie im Besitz vollständiger und
zuverlässiger Güterverzeichnisse war, denn auch die späteren noch erhaltenen Verzeichnisse
sind unvollständig. Der Fehler lag natürlich mehr bei einzelnen Dinghofmeiern
bzw. bei den Schaffnern und Oberschaffnern, die teilweise eben ihre Verzeichnisse
nicht zusammenbekamen und sie infolgedessen auch nicht an die Hauptverwaltung
weitergeben konnten. Vom Kloster schritt man leider nicht energisch
genug dagegen ein. Die obigen Urteile über einige Oberschaffner und Kanzleiverwalter
sprechen da laut genug.

Das war mit einer der Gründe, daß nicht nur ganze Güter, sondern auch Rechte
mit der Zeit verlorengingen mangels beweiskräftiger schriftlicher Unterlagen. Noch
unangenehmer war, daß dies die Quelle vieler Strittigkeiten wurde.

4. Kapitel: Der Raum von Haslach

In der ganzen Kinzigtäler Klosterherrschaft gehörte ursprünglich die S'chirm-
vogtei zusammen mit der Hochgerichtsvogtei ohne Frage bis 1218 ungeteilt als
geschlossenes bambergisches Lehen den Zähringern und danach bis gegen 1250
ebenso vollständig und ungeteilt den Staufern. Um 1250 wurde sie von der
Bistumsherrschaft Straßburg an sich gebracht. Im Jahre 1250 kam es zu einer Vereinbarung
des Bistums Straßburg mit der Herrschaft Fürstenberg, die sich auch
um dieses Gebiet bemüht hatte. Dabei wurde der Haslacher Bezirk mit Haslach
und Steinach als straßburgisches Afterlehen an die Fürstenberger verliehen. Diese

MO) B 2792.

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