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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 117
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das Weiderecht darin, und die gesetzten Weidensteine durften nicht überschritten
werden. Die leitende Oberstelle für die Forstwirtschaft (der gesamten Abteiherrschaft
) war bis 1801 einem als Inspektor des Farbwerkes auf der Fabrik ausgesetzten
Konventualen überlassen. Dieser hatte einen einzigen Mann als ausführenden
Untergebenen zur Seite. Die Abtei sah endlich die Vernachlässigung
und die nötigere Aufsicht dieses edlen Produkts, vielleicht aber zu spät, ein und
setzte im Anfang des Jahres 1801 einen eigenen weltlichen Forstinspektor auf die
Fabrik.

Das Fabrikgebiet hatte wegen des undankbaren Bodens nur einen unbedeutenden
Acker- und Wiesenbau, und die Viehzucht beschränkte sich auf das nötigste Bedürfnis
. Alle Felder, zahme und wilde,waren abteiliches Eigentum, den Einwohnern
zu ihrem nötigen Unterhalt gegen bestimmte Güter- und Pachtzinse überlassen.

Zahme Aecker.............etwa 80 Jauchert

die wilden oder Reutfelder mit Inbegriff der Weideplätze . . . etwa 370 Jauchert

Wiesen, gute wie schlechte..........etwa 39 Tawen

Zahl des großen und kleinen Rindviehs.........79 Stück

Zahl der Pferde...............5 Stück

Zahl der Geißen................75 Stück

Alle Einwohner ohne Ausnahme waren leibeigen, und die Abtei war ihre Leibesherrschaft
. Die Ortschaften stellten keine Leute zum Kriegsdienst, sondern die
Abtei warb solche aus eigenen Mitteln an. Die Untertanen wurden deswegen mit
keiner besonderen Steuer belegt.

Die Bürgerannahme geschah durch den Prälaten und wurde nebst Taxe ins
Protokollbuch eingetragen. Auch die 13 Hintersassen mußten ihre Annahme beim
Prälaten nachsuchen. Alle abteilichen Untertanen waren frohndbar, und zwar die
Bürger der Fabrik jährlich zu 6, die Hintersassen zu 3 Handfrohnden, zwei der
dortigen Meier zu 10, der dritte zu 5 Jahrfrohnden verpflichtet. Die Ortschaften
waren nicht durch Landstraßen, sondern nur durch Verbindungswege verbunden.
Es wurden keine Straßengelder, Brückengelder usw. erhoben. Die Untertanen stellten
Wege und Brücken selbst her. Der Salzverkauf war kein Herrschaftsmonopol,
wie es sonst üblich war, sondern der Salzverkauf stand den Leuten frei. Es bestand
auch kein Zwang oder Bannrecht auf Mehlmahlen und Brotbacken. Der
Müller in der Fabrik zahlte an die Abtei 1 Gulden Räderzins; er war zugleich der
Bäcker, von dem die meisten der dortigen Bewohner ihr Brot kauften. Einige Handwerksleute
waren nach Zell, einige nach Gengenbach zünftig.

Die Steuer und Schätzung bezog die Herrschaft selbst, und zwar zahlte jeder
Bürger jährlich 2 Gulden 30 Kreuzer, jeder Hintersasse 1 Gulden oder 1 Gulden

Als Abgaben gab es: Steuer und Schätzung, Schutzgeld, Güterzins, Leibfall,
Geißengeld, Pachtzins, Ohmgeld. Sie ertrugen der Herrschaft jährlich:

30 Kr.

Steuern, Umlagen, Schutzgelder

Güterzinse.....

Pachtzinse.....

das Geißengeld . . . .

221 Gulden
60 Gulden 6 Kr.

ungefähr

339 Gulden
40 Gulden

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