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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 124
(PDF, 77 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0126
fung wurden zuweilen auch später die Einkünfte des Hofes zu Elgersweier
verkauft und als Sicherheit die ganze Kurie verpfändet, z. B. am 10. Juni 1396 ■').
Die Wiederlösung geschah am 25. Juli 1407 4). Ein förmlicher Verkauf der Kurie
fand jedoch nicht mehr statt.

Dieser Klosterhof blieb künftig fest in Klosterbesitz bis zum Ende der Klosterherrschaft
1803. Wie fast alle anderen wurde er jedoch später nicht mehr vom Kloster
selbst bewirtschaftet. Außer den Erbegütern, die dem Kloster schon früh fast völlig
entglitten waren, deuten die 16 Erblehengüter zusammen mit dem eigentlichen
Frongut noch den alten Umfang des geschlossenen Kurienbezirks an. Der ganze
Bann war Gengenbacher Grundherrschaft. Unter die 16 Erblehenmeier wurde
schließlich das alte Frongut gegen Zins verteilt. Diese 16 Meier bezogen auch
namens des Gotteshauses den Zehnten im ganzen Bann Elgersweier 5).

Auch in Elgersweier war die Kirche eine Gengenbacher Eigenkirche. Sie war
eine selbständige Seelsorgestelle mit dem Titel Kaplanei. Trotz Schwierigkeiten
mußte Gengenbach 1790 die Kaplanei in eine Pfarrei umwandeln, die gleich dem
Kloster inkorporiert wurde 9).

Unter den Gengenbacher Besitzungen steht 1287 das Dorf Dattenweiler. Bei
Krieger heißt es: „Oedung bei Elgersweier" 7). Danach müßten wir Dattenweiler
irgendwo bei Elgersweier auf der Südseite der Kinzig suchen. Diese Angabe hat
die Forschung auf eine falsche Fährte gelockt.

In Dattenweiler befand sich größerer Klosterbesitz, wo sicher ein Gülthof war.
Ob er eine eigentliche Kurie war, ist nicht mehr nachzuweisen. Der Dattenweiler
Bann war aber sicher eine abteiliche Grundherrschaft, eine Gengenbacher Rodung,
denn es gab dort eine Gengenbacher Eigenkirche. Im Gengenbacher Saalbuch H 532
findet sich ein Eintrag: Investitur des Herrn Andres Roß auf die Kirche „dotten-
wilr" 8). Dazu war der Zehnte zu Dattenweiler das ergänzende Klosterrecht. Dieser
war schon 1321 in Erbpacht ausgeliehen an die Familie des Gengenbacher Schultheißen
, die davon den Familiennamen Schultheiß bekam. Nach diesen langjährigen
Inhabern hieß der Dattenweiler Zehnthof „der Schultheißenhof" 8).

Heute suchen wir vergebens einen Ort dieses Namens. Wo aber war er gelegen?
Einige schlichte Lageangaben führen uns auf die richtige Spur. 1321: „der Getreidezehnte
im Bann des Dorfes Dotenwiler unter dem Schloß Ortenberg
gelegen" 10). Unter dem Schloß (sub Castro) besagt: unmittelbar unter dem Schloß,
rechts (nördlich) der Kinzig. Es lag da, wo es heute von der Landstraße nach dem
Gewann Steinfeld geht. Der Edelknecht Walter von Ortenberg verkaufte 1356
seinen Acker „gelegen uff der Steinunge in dem Banne zu Totenwiler, die man der
geburschaft und der gemeinde zu Totenwiler jerglich fürzinßet mit 20 4 umb

3) U. im Kop 627 fol. 71 a ff.
*) Ebenda fol. 52 a.

5) Akten GK Staatserw. Gb Stift, 1802; Staedele, 1955, 82.

6) U. vom 9. Juli 1790, GK 30/13 Biberach.

7) Krieger I, 377 f.

ö) Investitura domini Andre roß super ecclesiam dottenwilr, fol. 40.
9) UU. vom 25. Januar 1321, 23. August 1361, GK 30/16 Dattenweiler.

1C) Decima Annonc Banni ville Dotenwiler site sub Castro Ortenberg, U. vom 25. Januar
1321, GK 30/16 Dattenweiler.

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