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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 127
(PDF, 77 MB)
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Kantonen zusammengeschlossen waren, hatten mindestens ein solches Ryßgut. Die
allermeisten davon sind auf keiner historisch-geografischen Karte eingezeichnet
oder auch nur vermerkt. Man kann sich daher die politische Mannigfaltigkeit, besonders
etwa im Rheingebiet, vorstellen 24).

Das Rießhof-Gut war in den Ortenauer Ritterkanton steuerpflichtig. Es hatte
schon ein recht behäbiges Hofgelände von 10 Morgen, davon waren 1803 zwei
Morgen Edelkastanienwald, ferner zwei Morgen Garten, 69 Morgen Äcker, 22
Morgen Matten und über 100 Haufen (= 25 Morgen) Reben. Es war mithin das
zweitgrößte Rebgut der Abtei. Ein Teil der Äcker und Wiesen davon war in Griesheim
. 1803 war der Hauptteil in zwei Höfen verpachtet, einen Ackerhof und einen
Rebhof mit der Trotte, der den Hauptteil der Reben bewirtschaftete. Von den
Reben war die Hälfte des Mostertrages und % des Obstes als Landacht zu geben.
Alle Rebenpächter, die wie der Rießhof die Halbscheid gaben, bekamen dafür
Stroh, Dung und Rebstecken vom Kloster geliefert: hier 600 Bund Stroh, 6 Wagen
Dung und die Hälfte der Rebstecken. Von den Feldern war ein sehr großer Teil in
kleinen Losen an Bauern verpachtet2r>).

Aber was lesen wir beim Jahr 1470? „dem Steffan Mollenkopfe vom Ryse, dem
alten, lehen- und ambachtmann des gotzhuoses zuo Gengenbach" 2I!). Danach war
das Ryßgut damals schon Besitztum der Abtei gewesen, das ihr auf uns unbekannte
Weise nach 1505 verlorengegangen war. Tatsächlich wurde im 18. Jahrhundert
darauf hingewiesen, daß das Kloster Gengenbach das Ryßgut aufgrund eines
alten Auslösungsrechtes wieder erworben habe27).

Ehedem gehörte zum Ryßgut noch ein ausgedehnter Wald jenseits des Hohen
Horns, der heute den märchenhaft klingenden Namen Riesenwald führt. Der Wald
hat indes nichts mit Riesen und Unholden zu tun, sondern der Name ist nichts anderes
als eine volkstümliche Umdeutung des alten, später nicht mehr verstandenen
Wortes „Ryß"; es ist also der Wald, der einst zum Ryßgut gehört hatte. Ohne den
Wald war das Ryßgut auf die Dauer für einen sonst unbegüterten Besitzer als
Existenzgrundlage nicht mehr ausreichend, daher der häufige Besitzwechsel beim
Rieß im 17. und 18. Jahrhundert.

Gerade diesen „Rüssen walt" können wir auch unmittelbar als Gengenbacher
Eigentum im 15. Jahrhundert nachweisen. Die Bewohner „in Olspach und in ober
Olspach und uff Siechen und in weberschwyz" hatten ein Beholzungsrecht dort und
zahlten dafür dem Kloster Gengenbach als damaligem Eigentümer als Anerkennungszins
„jedes Hußgeses ein Holtzhuon (auch Forsthuhn genannt) oder 3 Pfenning
jährlich darfür". Als Zinser werden mehreremal 43 Namen angegeben 2a).
Der Wald gehörte damals noch zum Ryßhof, mithin war das ganze Gut Gengenbacher
Eigentum. Wann und warum das Kloster dieses Gut aufgab, ist unbekannt.

24) Näheres über die Ortenauer Verhältnisse s. K. Th. von Glaubitz, Die Reichsritterschaft der Ortenau*
Ortenau 1924, 66 ff.

25) Weitere Einzelheiten s. E. Batzer, Der Rießhof bei Fessenbach, Ortenau 1934, 321; Staedele, 1955, 83 f.

26) Bis 1505 können wir die Mollenkopf auf diesem Gut nachweisen, 2GO 16, S. 401; 1470 Kop 627 fol.
98 a; Krieger II, 622 f.

27) Wien, Reichshofrat, Kleinere Reichsstände, Fase. 138.

28) Kop 626 fol. 267 a ff. und fol. 287 a ff.

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