Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 128
(PDF, 77 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0130
Unter Abt Bertold IV., einem gebürtigen Ohlsbacher (Abt nach 1341 bis 1359), erwarb
die Gemeinde Ohlsbach 1344 den Riesenwald zuerst als Klosterlehen, später
(1361) einen Teil als Eigentum, was er heute noch ist29).

Trotzdem blieb das Ryßgut nicht unbeschrien beim Kloster Gengenbach. Es
stand unter dem Reichsrecht der Reichsritterschaft. Nun tauchte etwa 100 Jahre
nach dem Wiedererwerb durch die Abtei ein k. k. Generalfeldmarschall Josef von
Ried auf. Dem gefiel der herrliche Sitz so sehr, daß er ihn unter allen Umständen
erwerben wollte. Deshalb erlegte er fürsorglich dafür das sogenannte Einstandsrecht
und wollte unter den gleichen Bedingungen wie das Kloster in den Kauf
eintreten. Dieses Verlangen begründete er mit den Privilegien der ortenauischen
Ritterschaft 30).

Allein die Abtei verweigerte den Verkauf. Darüber gab es dann sogar juristische
Streitschriften. Als deren letztes Überbleibsel fand ich noch eine Handschrift ohne
Datum mit dem ergötzlichen Titel: „Aufgedeckter ungrund der sogenannten rechtlichen
ausführung über das noch anmasliche auslosungsrecht des von der reichs-
abbtey zu Gengenbach an sich erkauften rys-guts." 9i) Der Herr von Ried wandte
sich schließlich an seinen obersten Kriegsherrn, Kaiser Josef IL, weil eine solche
Weigerung des Klosters angeblich im Widerspruch zu den Privilegien der ortenauischen
Ritterschaft stünde. Der Kaiser zitierte, wie es in der Rechtssprache heißt,
die Abtei vor das kaiserliche Hofgericht **), Herr von Ried erreichte da allerdings
nichts. Gengenbach blieb auch fernerhin im Besitz des Ryß bis zum Ende der
Klosterherrschaft.

Etwas nördlich davon dehnte sich früher ein gewaltiger Forst aus, dessen Reste
sich noch heute sehr weit nach Westen erstrecken, mit Namen Vollmersbachwald.
Er gehörte zur anfänglichen Ausstattung der Abtei. Im 13. Jahrhundert wurden
große Teile gerodet und darauf am ehemaligen Westrand die Kurie Bohlsbach angelegt
. Der Zehnte und was sonst mit der Rodung zusammenhängt gehörte dem
Kloster. Die ganze Markung bildete den Grundherrschaftsbezirk. Die Kurie ist 1287
zum erstenmal erwähnt. Vom heutigen Vollmersbachwald steht immer noch der
größte Teil auf Bohlsbacher Gemarkung. Nebendran hatte Rammersweier einen
wesentlich kleineren Anteil an diesem Forst. Ob das Kloster auch hier gerodet hat,
kann aus Mangel an Quellen nicht entschieden werden. Jedenfalls gehörte der
Zehnte dem Kloster, ebenso der Weidgang und selbstverständlich der stehengebliebene
Teil des Vollmersbachwaldes wie auch noch sonstige Güter. Das sind Zusammengehörigkeiten
, die zu denken geben. Indes war in Rammersweier keine
Grundherrschaft nachzuweisen.

Anders in Weierbach. Hier war die ganze bebaute Markung eine Rodung Gengenbachs
. Sie war schon vor 1233 im wesentlichen urbar gemacht. Die dortige Kurie

2ft) Abbas Bcrtoldus ex Ohlspadi; sub eo cmit communitas Ohlspacensis Emphyteusin Johannis de Schweibach
consistentis im Risenwald 1344, H 228 fol. 7 a; ein anderer Abt aus Ohlsbach, Hugo, verlehnte den
„Risenbacher Wald" um 2 Gulden 1 Schilling 1265 an Johann Schultheiß und Walther von Mahlberg. Ebenda
fol. 6. Uber Kauf des Waldes, s. U. im Archiv Ohlsbach. Walter, Weistümer der Ortenau, 145 ff.

30) U. vom 3. Dezember 1770, GK 30/162 Riefihof.

31) Wien, Reichshofrat, Kleinere Reichsstände, Fase. 138.

32) U. vom 3. Dezember 1770.

128


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0130