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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 134
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0136
Zeller Gericht (12 Geschworene und der Waldförster als Richter) wahrgenommen.
Auch sie hatten Verordnungen usw. darüber zu machen, wie es für die Wälder gut
war. Zu den Sitzungen dieses Waldgerichts sollten sie auch den Stettmeister von
Offenburg zum Zuhören einladen, denn die Offenburger hatten auch im Vollmersbachwald
das Recht, ihre Schweine ins Eckerich zu treiben, wenn sie wollten,
gegen die üblichen Gebühren an den Waldförster. Von den Bußen gehörte ein
Drittel dem Waldförster und zwei Drittel dem Abt. Von den Eckerichgebühren
waren der Abtshof zu Weierbach, die Zeller und einige andere frei. Für diese
Forstlehen war der Inhaber des Klosters Mann und damit pflichtmäßiger Mann-
gerichtsbeisitzer 5e).

Vor allem in Bühl und Griesheim hatte die Abtei erheblichen Besitz und Rechte,
in Griesheim auch die Pfarrei. Es ist daher anzunehmen, daß Gengenbach an den
Rodungen, auf denen diese Orte entstanden, irgendwie beteiligt war, zumal es
sich mit Ausnahme von Kinzigdorf um jüngere Orte handelt und bei Kinzigdorf
die vollständige Grundherrschaft dem Kloster schon von Anfang an gehörte. Trotz
der genannten Rodungen ist bis auf den heutigen Tag ein gewaltiges Waldgebiet
übriggeblieben.

Zur Offenburger Schaffnei gehörte auch Zunsweier. Dessen Kurie trat 1287 zum
erstenmal ans Licht der Geschichte. Ihre Grundherrschaft umfaßte aber nicht den
ganzen Bann Zunsweier. Neben der gengenbachischen lag nämlich die des Klosters
Schuttern. Dieses hatte in Zunsweier offenbar vor Gengenbach gerodet, denn es errichtete
die Pfarrei und die Kirche. Letztere wird 1220 genannt, war natürlich erheblich
älter. Die Gengenbacher Kurie und ihre Grundherrschaft haben wir im
südlichen Teil des Dorfes zu suchen.

Schon 1140 kennen wir Namen von Klosterministerialen in Zunsweier: Ulrich und
Conrad von Zunsweier. Es waren die Klosterbeamten dort, also wohl der Meier und
der Förster. Sie begleiteten den Abt nach Niedereschach als seine Vasallen, um dort
die dem Kloster geschenkte Kurie zusammen mit anderen Klostervasallen symbolisch
in die Klosterherrschaft aufzunehmen 5?). Zunsweier muß also eine der ältesten
Kurien gewesen sein. Auffallend ist nur, daß Zunsweier 1139 nicht erwähnt ist.

Zu Ende des 18. Jahrhunderts hatte das Kloster außer den Erbegütern in Zunsweier
zwei Bestandslehen und zwei Erblehen, in die im Laufe der Zeit der Fronhof
aufgelöst worden war. So blieb es bis 1803 5S).

Anscheinend im 14. Jahrhundert wurde von Zunsweier aus noch eine zweite
Rodung angelegt, weiter südwärts. Schon der Name der neuen Kurie Rütti deutet
auf eine spätere Rodung hin. Um 1400 können wir sie im Kurienbuch zum erstenmal
feststellen. Aus ihr wuchsen zwei Bestandslehen heraus, deren behäbige Gebäude

58) L II 1331, 18; M 1516, 94 bis 98. U. vom 20. Juni 1513, GK 30/72, Gb Stift, Nr. 8; UU. vom
11. September 1437; 11. März 1555, GK 30/170 Volmersbach.

57) H Schreiber, Die älteste Verfassungsurkunde der Stadt Freiburg, 1833, Programm, womit Prorektor
und Senat der Universität einladen zur Eröffnung des Wintersemesters 1833, Anhang S. 44 ff.

58) UU. von 1668 bis 1802, GK 30/194 Zunsweier; B 2829 von 1795, Staedele 1955, 82; Akten GK
Staatserw. Gb Stift 1802. Das Kloster Schuttern hatte außer dem „Fronhof zu Zunswilre den Wald und das
Förstertum", 25. Februar 1393, StaBa, A 75.

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