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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 137
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0139
schon zeitig die Erbegüter in mehreren Ambachtlehen nebeneinander zusammengefaßt
waren. Da war in unmittelbarer Nachbarschaft vom Rebgut „das Sendelbacher
Ambachtlehen über den Zehnten". Es ist heute natürlich unmöglich zu sagen,,
warum man aus dem Durbacher Zehntbezirk, der ganz dem Kloster gehörte 9),
einige Zehntpflichtige im Sendelbach- und im Haßbachtal als besonderes Ambachtlehen
aussonderte. Es ist 1513 erstmals für uns aufweisbar. Lehensträger war
damals der Junker Renolt Pfawe von Rietpure, der „uff solich lehen manchen
brieff (= Urkunde) hatte, jme ye zu zyten von eim Apt zuo Gengenbach übergeben
" 10). Eine solche Urkunde mußte jedesmal ausgestellt werden, wenn das
Lehen ledig wurde, d. h. bei jedem neuen Abt und bei jedem neuen Lehensträger.
Daraus geht hervor, daß dieses Lehen eben schon lange bestanden hatte.

Neben diesem Lehen lag ein zweites Ambachtlehen: das schlichtweg sogenannte
Sendelbacher Lehen. Dessen Einzelgüter lagen im Sendelbacher Stab und im anschließenden
Durbach. 1513 war Junker Rudolf von Blumeneck der Lehensinhaber,
der seit 20 Jahren als „Insamler oder Stathalter" den Michael Botzheim hatte

Weiter nach Osten schloß sich das „Ambachtlehen im Durbach" an, dessen Güter
im ganzen Lautenbachtal, uff Rütti, im Helbenspring, im Hesselbach und im davor-
liegenden Durbach lagen 12). Inhaber war 1513 Junker Hans Roder von Thiersperg,
später Georg Wilhelm von Neuenstein 13).

Noch weiter hinten im Tal erstreckte sich ein anderes großes Ambachtlehen, „das
Lehen uff dem hohen Berg" 14). Von all den genannten Ambachtlehen können
wir dieses am frühesten urkundlich belegen: schon 1419. Überraschenderweise steht
dieses Ambachtlehen nicht in der im Jahr 1513 amtlich vorgenommenen Bestandsaufnahme
der klösterlichen Ambachtlehen drin; vielleicht war es gerade ledig oder
neu vergeben worden oder es war ein echtes Mannlehen. Von 1419 bis 1676 haben
wir von diesem Lehen eine Unmasse von Belehnungsurkunden. Bei diesen fällt der
häufige und oft sehr rasche Wechsel der Lehensträger auf, zuweilen schon nach
einem Jahr. Träger waren stets Adelige von des Klosters Mannen. Einzelne Namen
waren auffallenderweise mehrmals in ihrem Leben Träger dieses Lehens.

Das nächste Ambachtlehen war das sogenannte Nußbacher Lehen 15), dessen
Träger 1513 Jakob von Gottesheim, beider Rechte Doktor, war. Es wurde als
altes Lehen bezeichnet, das vorzeiten Albrecht von Neuenstein innehatte. Nach
der Bezeichnung „Nußbacher Lehen" ist anzunehmen, daß die zugehörigen Güter
im Nußbacher Bann lagen, aber wohl unmittelbar neben dem Durbacher. Denn

9) B 2792 f 16. Die Hummel von Stauffenberg erhoben im 13. Jahrhundert Teilansprüche auf Durbaehet
Zehnte, mußten dem aber entsagen und erhielten vom Kloster 4 Mark Silber, RBiStr II Nr. 1471 vom
f. Juni 1255; Saalb. 39b. Den Neubruchzehnten beanspruchte die badische Landesherrschaft. Markgraf Ludwig
Georg von Baden-Baden überließ den ihm von solchen Neubrüchen gebührenden Weinzehnten den übrigen
Zehntherren, hauptsächlich also dem Kloster Gengenbach, gegen jährliche 2 Fuder und 6 Ohmen Weins, UU.
vom 26., 29. und 30. August 1749, 1. April 1750, GK 30/18 Durbach.

1«) U. vom 20. Juni 1513, GK 30/72 Gb Stift, in Libellform. § 12.

») Ebenda § 14.

12) Ebenda 5 13.

13) Letzteres wurde von anderer Hand am Rande vermerkt, ebenda S. 9.
' ») UU. vom 20. Juni 1419 bis 1676, GK 30/17 Durbach-Hohenberg.

15) U. vom 20. Juni 1513 aaO. § 15.

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