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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 138
(PDF, 77 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0140
«s werden zwei Gutsbewirtschafter aus Durbach als Zinspflichtige genannt: „Item
Michael Simler jm Durbach git jarlich uff Martini 2 Pfund Pfenning, 1 viertel
habern, 2 kappen, 2 fastnacht hennen und 2 ernhüner. Item Jeorg Simler daselbst
gibt auch Jars uff Martini 1 Pfund 15 Schilling Pfenning und 1 fastnacht henne."
Der verhältnismäßig hohe Zins läßt auf umfangreiche Güter schließen; mehr erfahren
wir leider nicht darüber.

Vom Abt Philipp von Eselsberg (1507 bis 1530) 18) können wir allenthalben
die ordnende und sichernde Hand und den Versuch einer geordneten Güterverwaltung
erkennen. Vertreten durch seinen Prokurator Mathias Pawel ließ er vom
Straßburger Kurienrichter des Archidiakonats Ultra Rhenum die Ambachtlehen
des Klosters, deren Privilegien, Rechte, Pflichten usw. amtlich aufnehmen. Zwar
war früher in den Büchern des Klosters alles ordnungsgemäß aufgeschrieben, aber
wegen Unachtsamkeit früherer Äbte waren diese Bücher in Verlust geraten 17). Um
eine brauchbare Übersicht zu bekommen, ließ er durch einen neutralen Richter die
Ambachtlehen authentisch zusammenstellen. Das auf diese Weise entstandene Verzeichnis
enthält 15 Ambachtlehen:

1. das Meieramt im Harmersbach;

2. das Meieramt mit den Fischwassern zu Zell a. H.;

3. das Forstlehen zu Zell und Harmersbach;

4. das Schultheißenamt zu Zell a. H.;

5. das Nordracher Lehen;

6. das Amtlehen [zu Biberach];

7. das Forstlehen zu Gengenbach;

8. das Meiertum oder Forstlehen [im Gottshauswald, Vollmersbachwald und in
den Waldungen in Käfersberg und Fessenbach];

9. das Oberbotenamt zu Gengenbach;

10. das Schultheißenamt zu Gengenbach;

11. das Ambachtlehen [in Berghaupten];

12. das Sendelbacher Lehen über den Zehnten;

13. das Ambachtlehen im Durbach;

14. das Sendelbacher Lehen;

15. das Nußbacher Lehen.

Es hat aber nur teilweise einigermaßen zureichende Angaben und ist wie fast
alle Kloster-Verzeichnisse nicht vollständig.

Auch bei den Ambachtlehensträgern geschah der Lehensempfang nach den Richtlinien
des allgemeinen Lehensrechtes. Vom Jahre 1587, also glücklicherweise lange
vor dem Dreißigjährigen Kriege, besitzen wir noch ein Protokoll über eine Am-
bachtlehensempfängnis nach dem alten Herkommen la). Die Ambachtmannen des
Klosters traten dabei als Kollegium auf. Die Stelle des Kanzlers bei fürstlichen
Belehnungen hatte in Gengenbach der Oberschaffner, 1587 Magister Philipp Baur.

Da die Lehen mit dem Tode jedes Abts (und ebenso beim Tode des jeweiligen
Lehensträgers) ledig wurden, bestellte der Abt die Mannen auf ihr „so schriftlich,

19) H 228, 9 a, 15 b; H 229, 13; Monumenta, 164.
W) U. vom 20. Juni 1513 aaO. S. 1.

18) Dieses Protokoll von 1587 wurde an die U. vom 20. Juni 1513 als Zusatz angehängt, GK 30/72 Gb
Stift, 12 f.

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