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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 170
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geführt, kam schließlich 1595 zu einem für Geroldseck günstigen Ende, indem dem
Kläger durch ein Reichskammergerichtsurteil die Herrschaft Mahlberg mit zehn
Dörfern zugesprochen wurde. Doch blieb diese Entscheidung nicht unangefochten,
da von Seiten Nassaus (Nassau-Weilburg) ein anerkanntes Testament und eine
kaiserliche Lehensbestätigung beigebracht werden konnten. Immerhin bestand für
den Grafen Aussicht auf ein erweitertes Einkommen aus dem erweiterten Besitz,
und wenn auch aus Zehntabgaben und Steuerpfennigen nur langsam etwas Greifbares
zusammensickerte, so schienen sich doch seine wirtschaftlichen Verhältnisse
nicht ungünstig zu entwickeln. So konnte Herr Jakob an die Verwirklichung eines
Planes herangehen, der seine eigentliche Lebensaufgabe werden sollte: den Bau
eines neuen Wohnsitzes auf eigenem Grund und Boden. Der Plan selbst war schon
älter. Er zeichnet sich bereits in der Heiratsverschreibung für Barbara von Rappolt-
stein ab. Dort war davon die Rede, daß als Witwensitz für Barbara möglicherweise
„Schloß Dautenstain samt allen Zugehörungen, wie die Pleußen solche zu Lehen
innehaben", zurückgekauft werden solle und „mit Gebäuden bestellt werden solle,
daß eine geborene Person ihre Wohnung darin wohl haben mag". Eine Reihe
von Gründen legten es darüber hinaus nahe, die alte Stammburg als Wohnsitz
aufzugeben und ein neues Herrenhaus zu erbauen. Vor allem der: Burg Geroldseck
mit dem Meierhof und den Vogteien Schönberg und Prinzbach waren bekanntlich
österreichisches Mannlehen geworden. Hier war man also von Habsburg abhängig
und von der Gunst des Schicksals. Würde der männliche Erbe ausbleiben, dann
mußte das Lehen an Habsburg zurückfallen, und dort — man gab sich auf
Geroldseck hierüber keiner Täuschung hin — würde man nicht zögern, ohne Rücksicht
auf die Familie des Grafen dieses freigewordene Lehen mit einem genehmen
Lehensträger neu zu besetzen. Es lag also nahe, eine Ausweichmöglichkeit zu schaffen
, und das Lehen Dautenstein, bei Seelbach gelegen, wurde von Anfang an dafür
ins Auge gefaßt. Aber dazu mußte man diesen Besitz zunächst wieder in die eigene
Hand bekommen. Er war 1514 an Seyfried Pleuß, damaliger Landschreiber zu
Lahr, vergeben worden, und in dem damals ausgestellten Lehensbrief hieß es, daß
das Lehensrecht für die Pleußen männlichen wie weiblichen Geschlechts gelten solle.
Hier lag nun für Geroldseck die Schwierigkeit bei der Rückerwerbung. Zwar war
der letzte Pleuß 1580 gestorben, aber unter Berufung auf jene Stelle des alten
Lehensbriefes, die das Recht auch auf die weiblichen Glieder des Hauses ausdehnte
, hielt die Schwester des Verstorbenen, eine verheiratete Wurmser, ihren
Anspruch auf das Lehen aufrecht, und Jakob mußte sich nach einem längeren
Rechtshandel dazu bequemen, jenen Anspruch mit einer Summe von 4000 Gulden
abzugelten. Soviel konnte ihm die Sache auch wert sein, denn jetzt war der Weg
frei für die Verwirklichung seines wichtigsten Lebensplanes.

Die ganze Entwicklung drängte übrigens geradezu darauf hin. Die ersten Jahre
der Ehe waren vergangen, ohne daß der Sohn und Erbe sich eingestellt hatte, der
das Geroldsecker Mannlehen für sein Haus gesichert hätte. Schon drohte sich der
Schatten der Kinderlosigkeit über das Paar zu legen, ials 1593 der Erstling erschien,
eine Tochter, getauft auf den Namen Anna Maria. Mit Jubel im Hause empfangen,
war es eben doch nur ein Mädchen, und die Geroldsecker Frage blieb in der Schwebe.

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