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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 220
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zu beglaubigen; darin urteilte man stets auch über die sittliche Haltung. Als hohes
Lob galt der Zusatz: „Sein Betragen während der Lehrzeit war tadelfrey."

Für den Geldmangel in damaligen Kriegszeiten zeugt, daß die Begleichung der
Zunftgebühren mitunter schwerfiel und sich daher durch lange Jahre hinschleppte.
So wurde 1799 in einem Vertrage festgestellt, Lehrherr und Vater des Lehrjungen
„seint mit allem miteinander richtig und in der Ordnung bis auf zwey Thaler 25 kr.,
welches dem Lehrmeister noch zugehört von Seiten des Vatters vom Lehrjungen".
Erst am 30. Jänner 1803 kam man auf diese Schuld zurück und bescheinigte, „was
diesen großen Thaler anbetrifft, ist er vom Heitigen Datum als dem 30. Jenner
bezahlt".

Einem Lehrjungen mit dem respektablen Alter von vierundzwanzig Jahren ließ
man am 5. März 1797 die Freispruchgebühr nach, weil er zusicherte, sich niemals
zu melden, „in deren Stadt Baden Meister zu werden".

Das Einschreibegeld für Meister betrug bei einem Ortsfremden 25 fl., bei einem
„Amtsangehörigen" (= im Amte Baden geboren) 15 fl.; versprach der angehende
Meister jedoch, eines Meisters Witwe oder Tochter „zu heurathen", zahlte er nur
12 fl. 30 kr. Es ist zu befürchten, daß bei der Wahl einer an Lebensjahren meist
viel älteren Witwe der junge Ehemann die gelobte Treue nicht allzu ernst nahm,
denn die Zunftordnung mußte drohen: „Würde ein würklich zünftiger Meister
nächtlicher Weil zu einer Weibs-Person in ihre Kammer oder sonst in ein heimliches
Ort einschlieffen und dessen überwiesen werden, so muß er sich bei der Zunft, wann
er noch ledig ist, mit 1 fl., wäre er aber geheurathet, mit 2 fl. loswürcken."

Wer sich zur Meisterprüfung meldete, hatte zunächst nachzuweisen, „daß er drey
ganze Jahre ohne Unterbruch und zwar in solchen Hauptstädten und Orten, wo
sein erlerntes Handwerk in mehrestem Flor ist und dasselbe auf die beste Art
erlernet werden kann, gewandert habe". Zu diesen „Hauptstädten" zählten vor
andern Mannheim, Mainz, Frankfurt, Nürnberg, Dresden, Berlin, Prag, Wien, „auch
Lotharingen und Frankreich". Stellt man die Lage dieser Städte auf der Karte
fest, mag man ermessen, welche Strecken damals die Handwerksgesellen, meist auf
Schusters Rappen, bewältigt haben. Wer die Augen offenhielt, konnte nach solcher
Fahrt wirklich „erfahren" heimkehren.

Das Meisterstück wurde durch die Zunftversammlung geprüft. Der künftige
Seilermeister hatte beizuschaffen:

,,a) Ein wohl und gleich ecket geknüpftes Muckengarn auf ein Pferd, welches beym
auflegen keineswegs ungleich spannet, noch zipflich, auch in den vier Ecken
nicht knöpfig ist.

b) Ein dickes Wagen- oder Bronnenseil mit zwey ganzen Schlauchen.

c) Ein Creutz- oder Übergurt.

d) Einen Fouragier-Strick eines Clafters lang und eines Clafters breit."

Die Baden-Badener Seilerzunft hatte dabei einen besonderen Ruf zu wahren,
denn ihre Erzeugnisse genossen anerkannten Ruhm, waren allerwärts als vorzüglich
und einwandfrei bekannt.

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