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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 231
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Mit Sicherheit eine dieser Meinungen als die richtige zu erweisen, wird kaum
möglich sein. Wissen wir doch von Offo nur, daß sein Jahrestag am 14. Januar begangen
wurde 15). Ebensowenig ist uns etwas aus der Geschichte des Dorfes Schuttern
im frühen Mittelalter bekannt, so daß auch J. Sauers Ansicht Hypothese
bleiben muß.

Ein anderer, auch umstrittener Hinweis auf Alter und Verfassung des Klosters
ist eine ziemlich grob gefälschte Urkunde, die von König Dagobert 705 an Schuttern
ausgestellt sein soll. Der König schenkt dem Kloster auf Rat des hl. Arbogast,
Bischofs von Straßburg, das elsässische Gut Herleichesheim = Herlichsheim mit
Zubehör. Die Fälschung ist auf den ersten Blick zu erkennen. Schon die Intitulatio
beginnt unmöglich: „In nomine sanctae et individuae trinitatis Dagobertus divina
favente dementia Romanorum imperator augustus"! le) Ferner ist die Datierung
falsch, da Dagobert II. (es kann sich nur um ihn handeln) von 674—679 regierte
und der hl. Arbogast 678 starb. Die Fälschung ist als ein Machwerk des 12. Jahrhunderts
zu erkennen, was den Herausgeber der Urkunde veranlaßt, ihre Entstehung
mit einem 1153 erfolgten Klosterbrand in Verbindung zu bringen. Dieser
Katastrophe sei die echte Urkunde zum Opfer gefallen, so daß die Mönche gezwungen
waren, eine neue herzustellen, um ihre Ansprüche auf das Herlisheimer
Gut aufrechterhalten zu können. Das scheint zunächst einleuchtend, da nach diplomatischen
Gesichtspunkten einige Bestandteile der Fälschung auf eine echte Vorlage
aus der Merowingerzeit hinweisen könnten. Unglücklicherweise aber ist im großen
Schutz- und Besitzbestätigungsprivileg Innozenz' II. von 1136 das Herlisheimer
Gut unter dem erwähnten elsässischen Besitz nicht genannt17). Sich auf die Ausführungen
eines Schutterner Chronisten berufend, der ausführlich von der Dago-
bertschen Schenkung spricht und sie auf das Jahr 630 (!) legt18), glaubt der Herausgeber
, damit eine echte Schenkungsurkunde Dagoberts II. voraussetzen zu
können, da in der Innozenzurkunde von 1136 der Name „Herbousheim" ohne
weiteres ein Schreibfehler für „Herlisheim" sei. Nun wissen wir aber, woher einer
der Verfasser der Schutterner Chronik, Paul Volz aus Offenburg, sein Wissen um
die Dagobertsche Schenkung bezog, nämlich aus unserem gefälschten Diplom des
12. Jahrhunderts! Paul Volz schreibt selbst in einer Aufforderung an seinen Nachfolger
, die Chronik fortzusetzen: „Notandum quoque literas Dagoberti, que istic
legi, veritate minime niti, quoniam in his legitur Dagobertus etc. Romanorum
imperator et anno DCXV. Is enim Dagobertus Magnus Arbogasto familiaris mor-
tuus est secundum omnis Anno DCXLV. Et Arbogastus obiit DCLVIII." 19) Das
stimmt nun allerdings auch nicht, da Arbogast von 673—678 Bischof war und
Dagobert II. von 673—679 regierte. Es ändert aber nichts an der Tatsache, daß

15) H. Büttner, Geschichte des Elsaß I S. 104.

1») Dafür und für das folgende vgl. ZGO 3 (1852) S. 94—97 (Verfasser des Artikels nicht genannt).
") Migne, Patrologia Latina Bd. 179 S. 293 nr. 244.

18) „Dagobertus, Francorum rex, multarum ecclesiarum pius fundator, qui persuasus a sancto Arbogasto,
argentinensis episcopo, curiam Herlisheim, in Basiliensi diocesi sitam, huic monasterio dono dedit in con-
fratrum religiosorum sustentationis adminiculum, anno Domini 630, post fundationem Offonis, quam mona-
sterium possedit usque ad 1289", F. Mone III 83.

18) Directorium Volzianum, hrg. v. J. May, in: ZGO NF 8 (1893) S. 260.

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