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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 232
(PDF, 77 MB)
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die Schutterner Chronisten ihre Kenntnisse von der Dagobertschen Schenkung nur
aus der falschen Urkunde bezogen haben können, von der der Herausgeber annimmt
, daß sie 1289 verschleppt wurde, „als die Abtei das Herlisheimer Hofgut
an das Stift Murbach verkaufte". Das Argument, daß die Schutterner Chronik
vom Herlisheimer Hofgut wisse und seine Schenkung durch König Dagobert aus
einer echten Vorlage kenne, die Schenkung also einem historischen Sachverhalt
gleichkomme, ist dadurch hinfällig. Daß Schuttern im Besitz Herlisheimer Güter
war, kann und will nicht bestritten werden. Die Herkunft dieses Besitzes aber
bleibt dunkel wie die Anfänge des Klosters selbst. Somit wird auch die Urkunde
für die Frühzeit des Klosters kaum etwas aussagen können. Sicher jedoch kann
sie nicht dazu herangezogen werden, die Existenz der Abtei Schuttern schon für
das 7. Jahrhundert nachzuweisen. Die Zusammensetzung der Urkunde aus Diplomen
Heinrichs II. spricht nicht gerade für eine vorhandene echte Vorlage 20).

Über die Anfänge des Klosters läßt sich nichts Sicheres sagen. Eine feste klösterliche
Form gab es seit Pirmin, also etwa seit der Mitte des 8. Jahrhunderts. Es mag
im Bereich des Möglichen liegen, daß Schuttern ähnlich wie Hönau oder Ettenheim-
münster eine klösterliche Niederlassung, vielleicht in der Form des Eremitentums
vor Pirmins Wirken hatte. Wir finden so etwas im Elsaß, in der Abtei Münster
im Gregoriental, deren Anfänge ebenfalls nicht beglaubigt, aber nach der Klostertradition
ins 7. Jahrhundert hinabreichen. Auch dort waren Schottenmönche die
Begründer einer klösterlichen Niederlassung 21). Nehmen wir eine solche Eremitage
als Urzelle an, so ist das noch kein Grund zu behaupten, daß „das Kloster schon
im 7. Jahrhundert bestanden hat" 22). Weder das falsche Dagobertdiplom noch die
Offo-Legende bieten dazu genügend sichere Anhaltspunkte.

Eine Besitzliste des Klosters Schuttern findet sich wie bei Gengenbach auch erst
im 12. Jahrhundert, in der Schutzurkunde Innozenz' II. Wir können darin den
Umfang des Besitzes erkennen, seine Herkunft aber nicht überall sicher verfolgen.
Von den drei elsässischen Orten Gersheim = Gerstheim, Herbousheim und Sigels-
heim = Sigolsheim ist der zweite gar nicht zu bestimmen. Es ist zumindest sehr
zweifelhaft, wie wir gesehen haben, daß dieser Ort mit dem umstrittenen Herlis-
heim identisch sein sollte. J. Clauß verzeichnet aber keinen Ort, für den die Schreibweise
„Herbousheim" zuträfe, es sei denn das im Kreis Zabern gelegene Herbitzheim
, das 870 als „Heribodesheim", 908 als „Heribotesheim", 1179 als „Herbotesheim
", 1292 als „Herboisheim" genannt wird 2:1). Schutternscher Besitz ist allerdings
nirgends zu finden. Genauso unsicher ist das „Altdorff in Lotharingia".
Vielleicht handelt es sich um das lothringische Albesdorf im Kreis Chäteau-
Salins **). Auch das ist nur eine Vermutung.

Rechts des Rheines erstreckt sich der Besitz über Ortenau und Breisgau, wobei
zu beobachten ist, daß er sich ausschließlich in der Rheinebene befindet. Danach

2*) MG D HII nr. 348a und D HII nr. 209, vgl. Vorbemerkung in MG D HII S. 444.

21) J. Clauss, Historisch-topographisches Wörterbuch des Elsaß 1895 S. 719.

22) So J. G. Mayer, in: FDA 14 (1881) S. 155.

23) J. Clauss a. a. O., S. 458.

24) Vgl. F. X. Kraus, Kunst und Altertum in Elsaß-Lothr. III 1889 S. 7.

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