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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 233
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kann nur gesagt werden, daß es sich um Güter im Altsiedelland handelt, eine
Beobachtung, die wir in derselben Weise bei Gengenbach und Schwarzach machen
können. Von den ortenauischen Besitztümern können wir zunächst zwei hinsichtlich
ihrer Herkunft genau bestimmen. Es ist der Besitz in den Orten Friesenheim
und Heiligenzell. Sie sind ein Geschenk König Heinrichs II. 1016 an das Kloster 2r>).
Schwieriger ist die Herkunft bei den andern zu finden, da wir nirgends von einem
Schenker erfahren. In Schopfheim, wo auch Kloster Gengenbach Besitz hatte, können
wir noch am ehesten ehemaliges Königsgut vermuten 2"), ebenso wie in Sasbach,
wo Schuttern die Zehntrechte besitzt und Reichsgut vorhanden war Für die
Orte Zunsweier, Wagshurst28), Kippenheim, Kürzell, Almannsweier und Ichenheim
gibt es keine Anhaltspunkte, die uns auf eine Spur zur Herkunft des Schut-
ternschen Besitzes führen. Wir können nur feststellen, daß die Abtei Schuttern in
diesen Orten gewöhnlich einen Dinghof und oft auch eine ecclesia besitzt, woraus
in einigen Fällen im späten Mittelalter eine Inkorporation entsteht29).

Im Breisgau hat Schuttern 1136 Besitz in Heimbach bei Emmendingen, wo auch
St. Gallen begütert ist. Der St. Gallische Besitz ist schon früh, 759 und 817, genannt
30). Später haben beide Klöster Zehntrechte in diesem Dorf, da es vermutlich
zwei Kirchen gab 31). Wie der St. Gallische mag auch der Schutternsche Besitz aus
der Karolingerzeit stammen. Ebensowenig sicher können wir das von den beiden
andern, auch im Kreis Emmendingen liegenden Hofgütern der Abtei behaupten,
der „curia" in Tiermendingen, einer ödung nördlich von Vörstetten, und der
„ecclesia" mit Hofgut Wöpplinsberg auf der Germarkung Mundingen. Da bis
1139 von Güterschenkungen an Schuttern außer den von König Heinrich II. gegebenen
Besitztümern nichts bekannt ist, dürfen wir vermuten, daß ein Teil der
hier genannten Güter aus der Frühzeit des Klosters stammt, wobei wir uns bewußt
sein müssen, daß ebensogut der bedauerliche Quellenmangel uns einen besseren
Einblick verwehrt.

Die Bedeutung des Klosters Schuttern läßt sich trotz der Quellenarmut im
9. Jahrhundert an einigen wenigen Hinweisen ablesen. Da gibt es einmal das schon
genannte Kapitular Ludwigs des Frommen von 817, in welchem die Abtei unter
den ranghöchsten der Reichsklöster steht und deshalb eine gewisse Rolle in der

25) MG D HII S. 445 nr. 348a. Die Urkunde Nr. 348b ist eine Fälschung, die dem Kloster Anteile des
Zehnten in Malterdingen verschaffen sollte. Die Entstehung der Fälschung und ihre Zusammensetzung hat
H. Hirsch, Die unechten Urk. Papst Leos VIII. für Einsiedeln und Schuttern, in: NA 36 (1911) S. 406 f.
dargelegt. Sein Ergebnis: Die Fälschung ist ein „unechter Titel für einen Besitz, den das Kloster tatsächlidi
zu Recht besessen haben mag, dessen Provenienz aber jedenfalls nicht in einwandfreier Weise nachweisbar war".

2e) Es steht schon im sog. kleineren Testament Abt Fulrads von St. Denis im Jahre 777, Württemb.
Urkundenbuch I 20.

27) H. Büttner, Franken und Alemannen im Breisgau und Ortenau, in: ZGO NF 52 (1939) S. 343.

28) Für die -hurst-Orte hat F. Langenbeck eine Studie veröffentlidit, die zu zeigen versucht, daß die
-hurst-Orte im allgemeinen in der Karolingerzeit entstanden sind. Ausdrücklich aber'bemerkt F. Langenbeck,
daß die Herkunft des Wagshurster Besitzes der Abtei Schuttern unbekannt ist. Vgl. F. Langenbeck, Die Tung-
und Hurst-Namen im Oberrheinland, in: Alem. Jahrbuch 1958 S. 97.

2fi) Für Sasbach, Kürzell und Zunsweier vgl. Ph. Ruppert, Kirchl. Urkunden aus der Mortenau, 'n:
FDA 19 S. 97.

3°) Siehe Mittcil. z. vaterl. Gesch. hrg. vom Hist. Verein in St. Gallen NF 3 S. 9 f.; ferner H. Wartmann,
Urkundenbuch der Abtei St. Gallen I 217.

31) Liber taxationis, ed. Haid, in: FDA 5 (1870) S. 90.

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