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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 243
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0245
Jahr 1470, wo zu lesen steht: „Wir Eberhardt grave zu Wirtemberg und zu
Mumnpelgart haben zuo einem rechten mannlehen geluhen Jacoben graven zuo
Moers und zuo Sarwerden und herren zuo Lare Aichach die bürg, Muottershein das
dorf und Zelle das dorf, als das alles von uns lehen ist." Die beiden mitgenannten
Dörfer sind Mietersheim und Kürzell.

Dies ist die letztmalige Nennung des Schlosses, dessen Spuren längst vom Erdboden
getilgt sind. Lediglich der im Mittelalter hin und wieder in den Grundbüchern
vorkommende Flurname „uff die Burglachen", d. h. „Wassertümpel oder Wasserlachen
bei der Burg", bewahrt noch eine immer mehr verblassende Erinnerung an
das einstige Vorhandensein dieses alten Herrenhauses.

Vom alten Ichenheimer Fronhof

Von Albert Hausenstein

Schon im 13. Jahrhundert besaß das Kloster Gengenbach zu Ichenheim in der
Ortenau einen großen Fron- oder Herrenhof zu eigen.

Das einst wegen seines Reichtums berühmte, bereits im 8. Jahrhundert gegründete
Benediktinerkloster gab allmählich die eigene Güterbewirtschaftung in Gengenbach
auf und lebte immer ausschließlicher von den Lieferungen der Erzeugnisse dieses
Mönchshofes, der allerdings äußerlich mit der Ortschaft im Zusammenhang blieb.
Dieser Fronhof bestand aus dem eigentlichen Wohnhaus für den Fronvogt nebst den
erforderlichen Nebengebäuden. Ferner kamen hierzu Ställe, eine besondere Küche,
um festlich aufkochen zu können, falls der Herr Abt einmal den Hof mit seinem
hohen Besuch beehrte, außerdem eine Mühle, Scheuern, Speicher, eine Brunnenanlage
usw. Heute würden wir einen solchen Hof vielleicht treffend mit dem Namen
Mustergut bezeichnen.

Viele unfreie Töchter und Mägde der Hörigen, welche auf bestimmte Zeit am
Klosterhof fronen mußten, wurden daselbst mit Spinnen, Weben und ähnlichen
Hausarbeiten beschäftigt. Den Stoff aber gaben nicht nur die Schafschuren und
Flachsernten der eigenen Güter, sondern auch die Abgaben und Lieferungen, welche
von den Unfreien und Zinsleuten alljährlich an den Hof gegeben werden mußten.
An der Spitze des Fronhofes stand der Meier, der unmittelbar an seine Klosterherren
abzuliefern hatte, sonst aber ziemlich selbständig war.

Unter einem Meier verstand man, was hier eingeschaltet sei, den Vorsteher
von Gutsuntertanen, namentlich unfreien. Der Meier war also Vogt und Gutsverwalter
in einer Person. Für gewöhnlich mußte er seinem Gutsherrn, in unserem
Fall dem Kloster Gengenbach, einen jährlichen Zins, den sogenannten „Meierzins",
entrichten. Auch war er verpflichtet, nach Ablauf einer Reihe von Jahren sich in

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