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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 247
(PDF, 77 MB)
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der Gewässer als „lohen", d. h. „Sümpfe", bezeichnet werden. Dann macht einem
die Erklärung „Breite Sumpfgegend" keine Schwierigkeiten mehr.

Das Ackerstück „Unser frowenstrang" weist auf ein altes Besitztum der Klosterfrauen
oder einer Kirche zu „Unserer lieben Frauen" (Mariä) hin. Den Namen
mit den Elfenweibern in Verbindung zu bringen, wie dies verschiedenfach versucht
worden ist, halten wir für sehr gewagt.

Das Gewann „Im Abtswinkel" bedarf keiner Erklärung, ebensowenig „Vor der
Mulnheimergasse", welcher Name zweifellos mit dem Dorf Müllen bei Offenburg
verwandt ist. Hingegen ist die Bedeutung des Ortes „Vor der Castowe" ziemlich
dunkel. Möglich, daß wir es hier mit einer „Aue beim Fruchtspeicher oder Kasten"
(„chasto") zu tun haben. Oder steckt vielleicht gar die Kastanie dahinter? Oder
womöglich sogar eine Burg, der „Kasten"?

Und dann schließlich noch die „Hintere heimenowe"! Wir bezweifeln, daß die
Heimen oder Erdmännlein diesem Gewann zu seinem rätselhaften Namen ver-
holfen haben sollen. Eine einwandfreie Deutung aber steht leider bis heute noch
aus. Der Flurname „Neben dem Grasweg" hat mit Gras nichts zu tun. Den
„Grassen", einer Nadelholzschonung oder einem Tannengestrüpp, verdankt nämlich
dieser „Grasweg" seinen Namen. Hierher gehört auch der sonderbare Ausdruck
„Schorren", d. h. „Schuren", dessen man sich nach dem Gengenbacher Güterbuch
noch im Jahr 1466 zu Ichenheim bedient hat, um die Schläge oder Sensenschnitte
(falcaturae) damit zu bezeichnen.

Wir könnten noch viele derartige, uns heute absonderlich vorkommende Benennungen
aus der Ichenheimer Gemarkung aufführen, wollen es indes bei den obigen
Beispielen bewenden lassen. Jedenfalls haben wir gesehen, daß es für jeden Heimatfreund
eine dankbare Aufgabe ist, sich mit der in den letzten Jahren erfreulicherweise
stark in die Erscheinung getretenen Flurnamenforschung zu beschäftigen.
Denn manches offenbart sich uns bei dieser Tätigkeit, was sonst im Dunkeln verblieben
wäre. Und zu guter Letzt wollen wir nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen,
daß wir uns nur versuchsweise mit der im vorstehenden wiedergegebenen
Erklärung der Ichenheimer Flurnamen eingelassen haben. Unsere Deutungen erheben
durchaus keinen Anspruch auf ihre Richtigkeit. Jedermann bleibt es unbenommen
, eine treffendere Erläuterung zu finden, und wir sind gerne bereit, uns eines
Besseren belehren zu lassen — die Stichhaltigkeit des Gegenbeweises freilich vorausgesetzt
.

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